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Wachtendorf-Kolumne Anlegerschutz: Mehr Waffengleichheit, weniger Gesetze

Aktualisiert am in Recht & SteuernLesedauer: 3 Minuten
Egon Wachtendorf, Chefredakteur DER FONDS
Egon Wachtendorf, Chefredakteur DER FONDS

Schutzgesetze sind eine gute und sinnvolle Sache – sofern sie etwas regeln, das zuvor nirgendwo verbindlich geregelt war und dadurch dazu beitragen, die Nachteile eines Schwächeren gegenüber einem Stärkeren auszugleichen. Ohne entsprechende Arbeitsschutzgesetze gäbe es in Deutschland vielleicht noch immer den Sechzehn-Stunden-Tag, und Apple könnte das Zubehör für die jeweils neueste I-Phone-Generation statt in Shenzhen in Soltau-Fallingbostel fertigen lassen. Ein weiteres Beispiel: die Zwangshaftpflicht für Autofahrer. Wäre sie nicht 1940 nach zähem Widerstand der Automobil-Lobby eingeführt worden, hinge die Versorgung eines überfahrenen Fußgängers unter Umständen noch heute davon ab, ob er einem Selfmade-Millionär oder einem mittellosen Hartz-IV-Empfänger in die Quere kommt.

Das Problem nahezu aller Schutzgesetze: Einmal in der Welt, nehmen sie immer komplexere Formen an. So ist das auch beim Anlegerschutz. Nachdem die Politik hierzu in den vergangenen Jahren bereits eine ganze Reihe neuer Bestimmungen erlassen hat, soll nun das soeben vom Bundestag verabschiedete Kleinanlegerschutzgesetz weitere Verbesserungen bringen. Doch das von Bundesjustizminister Heiko Maas verkündete Ziel, Anleger vor dubiosen Geldanlagen à la Prokon, Infinus oder S&K zu bewahren, wird es wohl kaum erreichen. Denn den nun geschlossenen Lücken dürften schon bald neue Löcher folgen, durch die unseriöse Anbieter dann schlüpfen. Bis zum nächsten Gesetz.

Ein ewiger Kreislauf, der sich nur auf zwei Wegen durchbrechen ließe. Entweder durch die vollständige Kontrolle von Produkten und Anbietern durch die Finanzaufsicht, die sich wie bisher vornehmlich um Verkaufsunterlagen und Werbemittel kümmert. Das ist weder gewünscht noch leistbar. Oder durch eine Stärkung der Eigenverantwortung: Jedem Anleger muss klar sein, dass der Staat ihn nicht davor schützen kann, ein Produkt zu kaufen, das er nicht versteht und dessen Risiken er nicht durchschaut. Was dieses Ziel betrifft, so ist das neue Gesetz definitiv kein Fortschritt.

Schon lange auf der Strecke geblieben ist letztlich auch die Intention, die Nachteile der Schwächeren gegenüber einem Stärkeren auszugleichen. Zumindest dann, wenn man die Begriffe „stark“ und „schwach“ in dieser Diskussion etwas anders zuordnet, als es Politiker gemeinhin tun. So gibt es auf der einen Seite Marktteilnehmer, deren Mitarbeiter jedes noch so offensichtlich unsinnige Produkt des geregelten Kapitalmarkts an ihre Kunden bringen dürfen, während andere ihrer Aufgabe, frei von Verkaufsvorgaben und sonstigen Interessenskonflikten zu beraten, angesichts immer neuer bürokratischer Hindernisse und Verordnungen kaum noch nachkommen können. An dieser Stelle für etwas mehr Waffengleichheit zu sorgen – das wäre richtig verstandener Kleinanlegerschutz.

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