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Wachtendorf-Kolumne Steuergerechtigkeit: Von Mäusen und Mühlen

Früh kassieren, spät zahlen – das Finanzgebaren des Staates hat System, glaubt DAS-INVESTMENT-Kolumnist Egon Wachtendorf.
Früh kassieren, spät zahlen – das Finanzgebaren des Staates hat System, glaubt DAS-INVESTMENT-Kolumnist Egon Wachtendorf. | Foto: Johannes Arlt

„Ein Berg hat gerülpst und eine Maus geboren“ – dieser Satz, Mitte Dezember gefallen auf einer Telefonkonferenz von Sauren Investment zum Investmentsteuerreformgesetz und gemünzt auf die Anfang Januar erstmals erhobene Vorabpauschale auf die Wertentwicklung thesaurierender oder nur teilweise ausschüttender Fonds, trifft ins Schwarze. Was ist zu diesem Thema in der Presse in den vergangenen Monaten nicht alles an Teufeleien an die berühmte Wand gemalt worden: Bei den Buchungen drohe ein ähnliches Chaos wie bei der Umstellung der Besteuerung Anfang 2018, betroffene Anleger würden Fonds entnervt den Rücken kehren und vieles mehr.

Bewahrheitet hat sich bislang nichts davon. Was zugegebenermaßen vor allem damit zu tun hat, dass die wesentliche Grundvoraussetzung für den geplanten Steuerabzug 2018 schlicht nicht gegeben war. Denn die lautet nun einmal, dass der letzte ermittelte Rücknahmepreis eines Fonds im Kalenderjahr höher ausfällt als der erste zu Jahresbeginn. Angesichts von Nullzinsen und der jüngsten Verluste an den Aktienbörsen ein klassisches Knockout-Kriterium.

In den wenigen Fällen, in denen die Vorabpauschale tatsächlich angefallen ist, dürfte sie angesichts ihrer Geringfügigkeit keinem der Betroffenen schlaflose Nächte bereitet haben. Am Ende bleibt festzuhalten: Die neue Art der Besteuerung ist zwar in sich höchst komplex, folgt selten den Gesetzen der Logik und benachteiligt wie bereits in der alten Form Anleger, die in den einzelnen Kalenderjahren ihre Freibeträge nicht ausschöpfen. Sie vereinfacht das Verfahren aber enorm. Und sie beseitigt endlich das Ärgernis, dass die Käufer thesaurierender Auslandsfonds beim Verkauf unter Umständen mit viel zu hohen Steuern belastet werden, die sie sich umständlich über ihre Steuererklärung zurückholen müssen. Wobei dieses Problem bis 2017 nicht nur den Gesetzgeber in einem schlechten Licht dastehen ließ, sondern auch diverse Fondsanbieter: Sie haben es bei einer Reihe von im Prinzip kaufenswerten Produkten bis zum Schluss nicht für nötig erachtet, hier mit der Bereitstellung einer ausschüttenden Anteilsklasse auf simple Art und Weise für Abhilfe zu sorgen.

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Auch auf einer anderen Dauer-Baustelle gab es zum Jahreswechsel Entwarnung. Jene Anleger, die 2008 mit den Fonds des Anlagebetrügers Bernard Madoff baden gingen und deren im Herbst 2018 eingetroffenen Kompensationen zunächst pauschal mit 25 Prozent Abgeltungssteuer belegt wurden, erhalten diese Abgabe in Kürze auf unbürokratischem Wege erstattet. Richtig so. Schließlich handelt es sich bei besagten Ausschüttungen nicht um Erträge, sondern um Kapitalrückzahlungen aus der Konkursmasse. Die – ganz nebenbei bemerkt – den erlittenen Schaden bislang lediglich zu rund 70 Prozent abdecken.

Offen bleiben in diesem Zusammenhang nur zwei Fragen. Erstens: Warum dauert es immer wieder so unerträglich lange, derart unzweifelhafte Sachverhalte im Sinne der betroffenen Anleger zu entscheiden beziehungsweise zu bereinigen? Und zweitens: Wann gibt es endlich eine vergleichbare Regelung für all jene Anleger, die einen in Abwicklung befindlichen Immobilienfonds in ihrem Depot halten? Diesen nämlich verwehrt der Gesetzgeber bis heute bei Rückzahlungen nicht nur Teile ihres Eigentums, sondern auch die für andere offene Immobilienfonds vorgesehene Teilfreistellung von 60 Prozent ihrer Erträge – mit der Folge, dass die Depotbanken jede Teilrückzahlung vom ersten Euro an mit der vollen Abgeltungssteuer belegen.

Gibt es irgendwo etwas zu kassieren, ist der Staat schnell zur Stelle. Im Gegenzug mahlen die Mühlen des Fiskus bedeutend langsamer. Eine Praxis, die ganz offenbar System hat und nicht eben zur Steuergerechtigkeit beiträgt. Zur Hebung der Steuermoral erst recht nicht.

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