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Aktualisiert am 08.09.2017 - 12:36 Uhrin VersicherungenLesedauer: 2 Minuten

Wachtendorf-Kolumne Versicherungs-Hörbuch: Butter bei die Fische, Herr Kleinlein!

Egon Wachtendorf, Chefredakteur DER FONDS
Egon Wachtendorf, Chefredakteur DER FONDS

Fürwahr, es gibt schönere Sätze als diesen hier: „Die Höhe der Rente berechnen wir zum Zeitpunkt des Rentenbeginns aus der zum Ende der Aufschubdauer vorhandenen Summe aus dem Policenwert (siehe Absatz A), dem Schlussüberschussanteil (siehe Ziffer 3.3.4) und der Beteiligung an den Bewertungsreserven (siehe Ziffer 3.4) und dem zum Rentenbeginn berechneten Rentenfaktor (siehe Absatz B).“ Und vor allem verständlichere. Sätze, nicht Rentenfaktoren.

Das hat sich auch Axel Kleinlein gedacht. Um auf dieses Ärgernis aufmerksam zu machen, hat der Vorstandssprecher des Bundes der Versicherten einen Teil der Versicherungsbedingungen des Allianz-Tarifs Privat-Rente Invest-Flex, aus denen der oben zitierte Satz stammt, als Hörbuch vertont. Allein dieser Teil, der nur Punkt 1 der Bedingungen Teil A umfasst, dauert knapp 20 Minuten. Kleinlein bietet auch an, das ganze Vertragswerk auf einem Tonträger zu verewigen – was seinen Hochrechnungen zufolge knapp drei Stunden füllen würde.

Klar, dass eine solche Aktion nicht ohne Reaktion bleibt. In den Einträgen auf Kleinleins Blog reicht sie von „genial“ bis „einfach nur polemisch“; ein Hörer wünscht sich Christian Brückner – die deutsche Synchronstimme von Robert de Niro – als Leser der Drei-Stunden-Version, und mittlerweile existiert sogar ein Rap-Mix.

Ein gelungener Coup also. Doch zeigt er wirklich wie von Kleinlein geschlussfolgert exemplarisch auf, dass Deutschlands größter Versicherer die Bodenhaftung verloren hat? Oder hätte nicht, wie ein Kritiker der Aktion zu Recht anmerkt, die auf Hörbuch gesprochene Bedienungsanleitung eines Autos in etwa den gleichen Charme?

Für mich ist das in diesem Zusammenhang nicht der entscheidende Punkt. Viel interessanter finde ich die Frage, die Kleinlein bei seinem Ausflug ins Kleingedruckte ursprünglich klären wollte: Muss ein Anleger, der sich im Alter von 36 Jahren für die Privat-Rente Invest-Flex entscheidet, nach seinem 65. Geburtstag wirklich 55 Jahre warten, bis er den letzten Cent des in drei Jahrzehnten angesparten Kapitals wieder herausbekommt? Oder anders gefragt: Macht er auf jeden Fall ein Verlustgeschäft, wenn er statt im Alter von 120 Jahren wider Erwarten schon mit 117 stirbt?

Auch wenn Sie im ersten Anlauf, diese Frage zu klären, gescheitert sind, Herr Kleinlein – machen Sie genauso medienwirksam weiter und tun Sie Butter bei die Fische, wie man bei uns in Norddeutschland sagt. Vielleicht überzeugt das den einen oder anderen Vorsorgesparer, dass ein simpler, im Prinzip leicht zu verstehender Aktienfonds für seinen Zweck doch das bessere Produkt sein könnte.

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