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in Recht & SteuernLesedauer: 3 Minuten

Wahlkampfthema Steuern Abgeltungssteuer & Co.: So sähe ein anlegergerechtes Steuersystem aus

Michael Bormann, Steuerexperte und Gründungspartner bei der Sozietät Bormann Demant & Partner
Michael Bormann, Steuerexperte und Gründungspartner bei der Sozietät Bormann Demant & Partner

Martin Schulz, der Kanzlerkandidat der SPD, setzt im Wahlkampf auf das Thema Gerechtigkeit. Unmittelbar damit verbunden sind die Abgaben an den Staat. Mehr Steuergerechtigkeit wäre durchaus wünschenswert. Doch was ist eigentlich gerecht?

Abgeltungssteuer

Einkommen aus Kapital wird mit 26,375 Prozent versteuert, Einkommen aus Arbeit dagegen mit bis zu 45 Prozent – das ist ungerecht finden SPD und Grüne. Auf den ersten Blick leuchtet das ein, doch die Sachlage ist komplizierter. So stammen Dividenden aus Gewinnen, die bereits versteuert wurden. Bei Kapitalgesellschaften fallen 15 Prozent Körperschaftssteuer sowie – je nach Hebesatz – weitere rund 15 Prozent Gewerbesteuer an. Unter dem Strich bleiben von einem Euro Gewinn gerade einmal noch 51,5 Cent übrig, die beim Dividendenempfänger ankommen. Damit werden also zumindest Gewinnausschüttungen schon heute höher besteuert als Einkommen aus Arbeit.

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Anders ist die Sachlage bei Zinsen und realisierten Kursgewinnen bei Aktien- und Fondsgeschäften. Da die Notenbanken Zinsen faktisch abgeschafft haben, erübrigt es sich, darüber im Wahlkampf zu streiten. Und da der Staat die private Altersvorsorge eigentlich fördern will, scheint eine günstige Besteuerung von Aktien- und Fondsgeschäften durchaus sinnvoll.

Unter dem Gesichtspunkt Gerechtigkeit ist außerdem zu beachten, dass es sich bei dem Spitzensatz von 45 Prozent auf Einkommen um einen Grenzsteuersatz handelt, der erst ab jährlichen Einkommen ab 250.000 Euro fällig wird. Der eigentliche Einkommensteuer-Spitzensatz liegt bei 42 Prozent und gilt erst ab Summen von mehr als 53.666 Euro. Für die Vergleichbarkeit mit der Abgeltungssteuer, die sich zusammen mit dem Solidaritätszuschlag auf 26,375 Prozent summiert, ist aber nicht der Grenzsteuersatz, sondern der durchschnittliche Steuersatz entscheidend, der je nach Einkommen deutlich unter dem Grenzsteuersatz liegt – auch aufgrund verschiedener Freibeträge und Abzugsmöglichkeiten.

Die pauschale Behauptung, Einkommen aus Kapital werde bessergestellt als das aus Arbeit, lässt sich also kaum untermauern.

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