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Waigel Rechtsanwälte Das bedeutet der Brexit für die Fondsbranche

Rechtsanwalt Christian Waigel ist Partner der Kanzlei Waigel Rechtsanwälte.
Rechtsanwalt Christian Waigel ist Partner der Kanzlei Waigel Rechtsanwälte.
Das Ergebnis der Volksabstimmung in Großbritannien zum Verbleib in der EU hat auch viele Finanzprofis überrascht. „Vielleicht wollte man die Augen verschließen vor den dramatischen Folgen für Bankdienstleistungen und Produkte, wenn der gemeinsame europäische Markt verlassen wird“, schreibt der Münchner Rechtsanwalt Christian Waigel in seinem aktuellen Newsletter.

Denn bei einem EU-Austritt werde Großbritannien zum so genannten Drittland. Britische Fondsprodukte müssten dann in einem deutlich komplizierteren Verfahren in den anderen EU-Ländern zum Vertrieb zugelassen werden. Waigel: „Dann ist keine einfache Anzeige mehr ausreichend.“

Komplizierte Situation für Fonds

Während der „Europäische Pass“ für Banken und Versicherungen, Wertpapierdienstleister und Zahlungsdienste jeweils dafür sorgt, dass die Aufsicht im Heimatland für den Gang auf den Binnenmarkt ausreicht, sei die Situation für Fonds etwas komplizierter.

„Doch auch in diesem Bereich ist der sogenannte Europäische Pass für viele Fondsgattungen verwirklicht“, so Waigel: Die Ucits-Richtlinie habe die Regeln für Investmentfonds harmonisiert, sodass sie ohne große Komplikation eine Vertriebszulassung in anderen EU-Ländern erhalten.

Das gilt für geschlossene Fonds

„Komplizierter ist es für die anderen Fondsgattungen, vor allem für geschlossene Fonds“, so Waigel. Denn: „Bei diesen entscheiden die Mitgliedstaaten, welche sie ins Land lassen.“ Eine komplette Harmonisierung gebe es nur für professionelle und institutionelle Anleger.

„Der EU-Pass gilt für das Management von Nicht-Ucits-Fonds lediglich, wenn diese für semi-professionelle, professionelle oder institutionelle Anleger konzipiert sind“, so Waigel. Im Bereich der geschlossenen Fonds für Privatanleger sei der Europäischen Pass noch nicht verwirklicht.

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