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in AltersvorsorgeLesedauer: 4 Minuten

Studie zu kombinierten Versicherungen Wann Basisrente plus BU-Zusatzversicherung vorteilhaft ist

Jochen Ruß
Jochen Ruß: Der Geschäftsführer der Gesellschaft für Finanz- und Aktuarwissenschaften verfasste die Studie „Vor- und Nachteile von Basisrenten mit Berufsunfähigkeitszusatzversicherung“ gemeinsam mit Sandra Blome und Andreas Seyboth. | Foto: Gesellschaft für Finanz- und Aktuarwissenschaften

Nachfolgend lesen Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Aussagen der im Auftrag der MLP Finanzberatung SE erstellten Studie „Vor- und Nachteile von Basisrenten mit Berufsunfähigkeitszusatzversicherung“ der Gesellschaft für Finanz- und Aktuarwissenschaften Ulm:

Versicherer und Verbraucherschützer sind sich einig, dass der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung für viele Verbraucher sinnvoll und bedarfsgerecht ist. Dennoch wird kontrovers diskutiert, ob und gegebenenfalls für welche Verbraucher es sinnvoll ist, Berufsunfähigkeitsschutz mit einer Altersvorsorge beispielsweise im Rahmen einer Basisrente zu kombinieren.

Da in diesem Zusammenhang oft pauschale und unzureichend belegte Meinungen anzutreffen sind, erfolgt in dieser Studie ein sachgerechter Vergleich einer Kombination aus Basisrente und Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (Basisrente + BUZ) mit einer Kombination aus Fondssparplan und selbstständiger Berufsunfähigkeitsversicherung (Fondssparplan + SBU).

Qualitative und quantitative Kriterien

Die betrachteten Produktvarianten verfolgen dieselben beiden wichtigen und erstrebenswerten Ziele der persönlichen Finanzplanung: Die Absicherung des gewünschten Lebensstandards im Alter und die Absicherung eines Einkommens im Falle der Berufsunfähigkeit.

Sie unterscheiden sich aber in zahlreichen Eigenschaften, die sich in qualitative Kriterien (vor allem Flexibilität) und quantitative Kriterien (vor allem Besteuerung und unterschiedliche Kostenbelastung) unterteilen lassen. Es erfolgt daher ein Vergleich sowohl in Bezug auf die qualitativen als auch in Bezug auf die quantitativen Kriterien.

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In den qualitativen Kriterien weist die Basisrente + BUZ Nachteile gegenüber dem Fondssparplan + SBU auf. Hier sind insbesondere signifikante, vom Gesetzgeber explizit für die Basisrente vorgegebene Einschränkungen in Bezug auf Flexibilität und Zugang zum bereits angesparten Guthaben zu nennen sowie die Tatsache, dass der BU-Schutz neu organisiert werden muss, wenn der Sparprozess reduziert oder eingestellt wird.

Letzteres ist bei modernen Basisrenten + BUZ in der Regel auch ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich. Die Bedeutung dieser Nachteile ist für verschiedene Verbraucher unterschiedlich hoch.

Vier Musterkunden betrachtet

Quantitative Unterschiede im Preis-Leistungs-Verhältnis ergeben sich im Wesentlichen aus der unterschiedlichen Besteuerung und Kostenbelastung der beiden Kombinationen und können nur durch konkrete Berechnungen genauer analysiert werden.

Wir betrachten deshalb zunächst vier Musterkunden und unterstellen, dass in beiden Produktkombinationen kostengünstige ETFs als Fonds gewählt werden. Für alle vier Musterkunden ist die Basisrente + BUZ die günstigere Absicherung. Der Vorteil ist umso größer, je höher der Steuersatz ist und je früher der BU-Fall eintritt.

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