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Haftpflichtversicherung Wann das Jobcenter Versicherungsprämien übernehmen muss

Wohnung mit Balkon
Wohnung mit Balkon: Manche Vermieter sind vorsichtig und verlangen von ihren Mietern den Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung. Finanzschwachen Mietern hilft dabei der Staat. | Foto: Foto von Luis Quintero von Pexels

Manche Vermieter in Deutschland verpflichten die Mieter ihrer Wohnungen per Mietvertrag dazu, eine privaten Haftpflichtversicherung vorzuweisen. Damit wollen sie sich finanziell absichern, falls der Mieter Schäden an der Wohnung verursacht und anschließend womöglich nicht bezahlen kann. Wenn dies so im Mietvertrag eines Beziehers des auch Hartz IV genannten Arbeitslosengelds II geregelt ist, muss das örtlich zuständige Jobcenter die Kosten für die Haftpflichtversicherung übernehmen.

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Das berichten aktuell die Experten des Rechtsschutzversicherers Arag mit Verweis auf ein Urteil des Bundessozialgerichts (Aktenzeichen:B 4 AS 76/20 R). In dem konkreten Streitfall weigerte sich das Jobcenter zunächst, die Prämien zu übernehmen. Denn es sah die geforderte Versicherung nicht als Unterkunftskosten an. Doch die Kasseler Bundesrichter waren da anderer Ansicht: Das Jobcenter musste auch die Kosten der privaten Haftpflichtversicherung des Mieters bezahlen.

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