Suche Event Calendar Icon EVENTKALENDER Newsletter Icon Newsletter Icon Newsletter Abonnieren

Haftpflichtversicherung Wann das Jobcenter Versicherungsprämien übernehmen muss

Von in ZielgruppenLesedauer: 1 Minute
Wohnung mit Balkon
Wohnung mit Balkon: Manche Vermieter sind vorsichtig und verlangen von ihren Mietern den Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung. Finanzschwachen Mietern hilft dabei der Staat. | Foto: Foto von Luis Quintero von Pexels
Empfohlener redaktioneller Inhalt
Externe Inhalte anpassen

An dieser Stelle finden Sie externen Inhalt, der unseren Artikel ergänzt. Sie können sich die externen Inhalte mit einem Klick anzeigen lassen. Die eingebundene externe Seite setzt, wenn Sie den Inhalt einblenden, selbstständig Cookies, worauf wir keinen Einfluss haben.

Externen Inhalt einmal anzeigen:

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt und Cookies von diesen Drittplattformen gesetzt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Manche Vermieter in Deutschland verpflichten die Mieter ihrer Wohnungen per Mietvertrag dazu, eine privaten Haftpflichtversicherung vorzuweisen. Damit wollen sie sich finanziell absichern, falls der Mieter Schäden an der Wohnung verursacht und anschließend womöglich nicht bezahlen kann. Wenn dies so im Mietvertrag eines Beziehers des auch Hartz IV genannten Arbeitslosengelds II geregelt ist, muss das örtlich zuständige Jobcenter die Kosten für die Haftpflichtversicherung übernehmen.

Bild

Hallo, Herr Kaiser!

Das ist schon ein paar Tage her. Mit unserem Versicherungs-Newsletter bleiben Sie auf dem neuesten Stand im Bereich Assekuranz. Jetzt gratis abonnieren!

Go

Das berichten aktuell die Experten des Rechtsschutzversicherers Arag mit Verweis auf ein Urteil des Bundessozialgerichts (Aktenzeichen:B 4 AS 76/20 R). In dem konkreten Streitfall weigerte sich das Jobcenter zunächst, die Prämien zu übernehmen. Denn es sah die geforderte Versicherung nicht als Unterkunftskosten an. Doch die Kasseler Bundesrichter waren da anderer Ansicht: Das Jobcenter musste auch die Kosten der privaten Haftpflichtversicherung des Mieters bezahlen.

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?
Danke für Ihre Bewertung
Leser bewerteten diesen Artikel durchschnittlich mit 0 Sternen
PDF nur für Sie. Weitergabe? Fragen Sie uns.
Newsletter Titelbild
Ja, ich möchte den/die oben ausgewählten Newsletter mit Informationen über die Kapitalmärkte und die Finanzbranche, insbesondere die Fonds-, Versicherungs-und Immobilienindustrie abonnieren. Hinweise zu der von der Einwilligung mitumfassten Erfolgsmessung, dem Einsatz der Versanddienstleister June Online Marketing und Mailingwork, der Protokollierung der Anmeldung, der neben der E-Mail-Adresse weiter erhobenen Daten, der Weitergabe der Daten innerhalb der Verlagsgruppe und zu Ihren Widerrufsrechten finden Sie in der Datenschutzerklärung. Diese Einwilligung können Sie jederzeit für die Zukunft widerrufen.
+
Anmelden
Tipps der Redaktion