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Anlage per Investmentpolice Warum der Versicherungsmantel auch für Berater vorteilhaft ist

Von in Tipps & RatgeberLesedauer: 3 Minuten
Mehrere Generationen
Mehrere Generationen: Eine Versicherungshülle bietet Vorteile beim langfristigen Aufbau und der Übertragung von Vermögen, meint Unternehmensberater Stefan Brähler. | Foto: imago images / photothek
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Das „8. Weltwunder“ soll Albert Einstein den Zinseszinseffekt einmal genannt haben und tatsächlich ist er gerade in der langfristigen Anlage von Vermögen so etwas wie der Stein der Weisen. Um das Anfangskapital zu verdoppeln, braucht es dank des Zinseszinseffekts bei fünf Prozent Rendite per annum weniger als 15 Jahre. Dazu müssen nur sämtliche Erträge wie Dividenden oder Kursgewinne vollständig reinvestiert werden. Allerdings gilt das meist nur auf dem Papier. Denn in der Realität bremst die Abgeltungsteuer das Bankdepot aus. Beim Anleger kommen nämlich nach Abzug der Abgeltungsteuer von einem Viertel nur 3,75 Prozent als Jahresrendite an. Für eine Verdoppelung braucht es auf diese Weise fast 20 Jahre.

Dabei gibt es eine gesetzlich bevorzugte Lösung, abgeltungsteuerfrei zu sparen und dieses Vermögen im Erbfall vollständig an die nächste Generation weiterzugeben: Eine Investmentpolice, die auch in der Vermögensverwaltung vorteilhaft eingesetzt werden kann. Ein praktisches Beispiel: Die Eheleute Müller wollen für ihre Kinder eine langfristige Vermögensanlage aufbauen. Das Startkapital liegt bei 100.000 Euro und es soll ein möglichst hoher Vermögenszuwachs mit langer Laufzeit erreicht werden.

Bei einer Anlage über eine Investmentpolice kann der Vermögensverwalter das Geld wie gewohnt nach den Vorgaben der Müllers investieren und für sie einen entscheidenden Vorteil nutzen. Denn während der Laufzeit der Police sind sämtliche Erträge von der Abgeltungsteuer ausgenommen. Zinsen, Dividenden und realisierte Kursgewinne können sich jahrzehntelang steuerfrei ansammeln und lassen den Zinseszins stärker wirken als im steuerpflichtigen Bankdepot.

Hinzu kommt eine Besonderheit: Wird die Police nach dem Tod der beiden Eheleute ausbezahlt, geht der komplette Vertragswert ohne Abzüge und frei von Abgeltung- oder Einkommensteuer an die Kinder. Möglich wird dies durch eine Sonderstellung solcher Policen-Auszahlungen, denn sie gehören nicht zu den Einkünften aus Kapitalvermögen.

Klar, eine Investmentpolice verursacht auch Kosten, aber sie bringt dennoch beim strategischen Vermögensaufbau mit langen Laufzeiten erhebliche wirtschaftliche Vorteile. Fast 50.000 Euro stehen nach 30 Jahren mehr zur Verfügung, nach 40 Jahren sind es fast 100.000 Euro. Dabei sind sämtliche Kosten berücksichtigt. Gut zu wissen, dass die lange Laufzeit keine Verpflichtung ist. Per Kündigung kann das Vermögen jederzeit ausgezahlt werden, ohne Extrakosten und ohne Fristen.

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Mehrere Punkte machen die Lösung auch für Vermögenverwalter interessant. Einerseits lässt die steuerfrei im Depot bleibende Rendite das verwaltete Vermögen schneller anwachsen. Damit erzielt auch der Verwalter eine höhere Vergütung. Zudem entfallen die differenzierten Betrachtungen von Vor- und Nachsteuerrendite. Andererseits noch bedeutsamer ist aber die Langfristigkeit der Lösung. Da durch eine vorzeitige Vertragsauflösung der Steuereffekt verloren ginge, sind und bleiben Kunden sehr diszipliniert und dauerhaft bei der Sache.

Das per Investmentpolice verwaltete Vermögen wird dadurch kaum mehr als Quelle kurz- oder mittelfristig benötigter Liquidität genutzt. In der Regel bleibt es über Jahrzehnte in der Vermögensverwaltung – erst für die Eltern, dann für die Kinder. Investmentpolicen bringen erfahrungsgemäß viel Ruhe in den verwalteten Kundenbestand.


Über den Auor:
Stefan Brähler ist Geschäftsführer des Beratungsunternehmens Confidema aus Freiburg und Spezialist für den Einsatz von Versicherungsstrukturen in Vermögensverwaltung und Private Banking.


Diesen und weitere Vermögensverwalter mit ihren Meinungen und Online-Anlagestrategien finden Sie hier >>

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