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Reformplan der Bundesregierung Warum Kinderlose mehr für Pflegeversicherung zahlen sollen

Großvater mit Enkeltochter
Großvater mit Enkeltochter: Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will in die Kabinettssitzung am Mittwoch eine Vorlage für eine Reform der gesetzlichen Pflegeversicherung einbringen. | Foto: Annamartha / pixelio.de
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Der vor 16 Jahren eingeführte Zuschlag für Kinderlose beim Pflegebeitrag soll um 0,1 auf 0,35 Prozentpunkte angehoben werden. Mit dem Aufkommen aus diesem Zusatzbeitrag zahlt die gesetzliche Krankenversicherung bisher jährlich 640 Millionen Euro und übernimmt damit einen Anteil an den Kosten der sogenannten medizinischen Behandlungspflege in Heimen, die bisher allein von der Pflegeversicherung gezahlt wird. Zudem soll der Bund den gesetzlichen Pflegekassen künftig dauerhaft einen Steuerzuschuss von einer Milliarde Euro überweisen.

Denn auf die Soziale Pflegeversicherung kommen steigende Ausgaben zu. Das geht aus einer Vorlage von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) für die Sitzung des Bundeskabinetts hervor, berichtet das Redaktionsnetzwerk Deutschland. Demnach dürfen Pflegeeinrichtungen ab September 2022 nur noch dann Versorgungsverträge mit der Pflegeversicherung abschließen, wenn sie ihre Beschäftigten mindestens nach Tarifvertrag bezahlen. Außerdem sollen Bewohner von Pflegeheimen bei den Eigenanteilen entlastet werden.

Infografik: 4,1 Millionen Pflegebedürftige | Statista Mehr Infografiken finden Sie bei Statista

In der Zukunft solle der Eigenanteil sinken, je länger ein Bewohner in einem Pflegeheim lebt. Konkret soll der Eigenanteil bei den Pflegekosten im zweiten Jahr im Heim um ein Viertel sinken, im dritten Jahr um die Hälfte und ab dem vierten Jahr dauerhaft um drei Viertel. Letzteres wären beispielsweise 207 Euro für die reinen Pflegekosten, die im bundesweiten Durchschnitt derzeit 831 Euro betragen. Hinzu kommen 779 Euro für Unterkunft und Verpflegung sowie 458 Euro für Erhalt und Modernisierung der Heime.

Einheitsbeitrag verstößt gegen das Grundgesetz

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Dass über 23-Jährige ohne Kinder bereits seit 2005 einen höheren Pflegebeitrag zahlen müssen, geht auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts (vom 3. April 2001, Aktenzeichen: 1 BvR 1629/94 – USK 2001-9) zurück. Demnach sei es nicht mit dem Grundgesetz zu vereinbaren, dass Eltern wie Mitglieder ohne Kinder belastet werden. Denn sie betreuen und erziehen Kinder und leisten „damit neben dem Geldbeitrag einen generativen Beitrag zur Funktionsfähigkeit eines umlagefinanzierten Sozialversicherungssystems.“

Infografik: Wie sich die Bevölkerung entwickelt | Statista Mehr Infografiken finden Sie bei Statista

Eine zuletzt wieder leicht abnehmende Zahl an Geburten bewirkt bei einer gleichzeitig geringeren Nettozuwanderung und gestiegenen Sterbefallzahl, dass hat die Bevölkerung hierzulande im vorigen Jahr erstmals seit 2011 nicht mehr gewachsen ist: Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) haben Ende 2020 etwa 83,2 Millionen Menschen in Deutschland gelebt. Den 773.000 Neugeborenen im vorigen Jahr standen demnach 986.000 Todesfälle gegenüber.

Grafik: Destatis

Als Differenz aus den Schätzwerten der Geburten- und Sterbefälle ergibt sich ein sogenanntes Geburtendefizit von mindestens 213.000. Zum Vergleich: Im Jahr 2019 betrug die Zahl der Lebendgeburten 778.090, die Zahl der Gestorbenen 939.520 und das Geburtendefizit 161.430. Den ausgleichenden Saldo aus Zu- und Fortzügen aus dem beziehungsweise ins Ausland schätzen die Wiesbadener Statistiker für 2020 auf 180.000 bis 240.000 Personen. Dieser Wert lag 2019 mit 327.060 noch deutlich höher.

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