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Aktualisiert am 27.01.2020 - 16:24 Uhrin FinanzberatungLesedauer: 2 Minuten

Warum Tippgeber nicht vermitteln dürfen

Frank Rottenbacher
Frank Rottenbacher, Foto: AfW

Leserfrage: „Ich habe bis Ende 2008 Versicherungen vermittelt. Seit Januar brauche ich hierfür eine Erlaubnis. Das ist aber mit hohem Aufwand und Kosten verbunden. Meine Frage: Kann ich auch als erlaubnisfreier Tippgeber mit einem registrierten Makler oder Mehrfachvertreter zusammenarbeiten, der meine Verträge unterschreibt und einreicht?“ (Ludwig Harder) Experte Frank Rottenbacher, Vorstand AfW Bundesverband Finanzdienstleistung antwortet: Wenn ich Sie richtig verstanden habe, wollen Sie an Ihrer vermittelnden Tätigkeit kaum etwas ändern. Sie akquirieren die Kunden, übernehmen die Datenaufnahme und beraten. Lediglich die Unterschrift auf dem Vertrag lassen Sie durch einen Erlaubnisinhaber durchführen. Davon rate ich dringend ab. Es ist zwar richtig, dass Sie als Tippgeber keine Erlaubnis nach Paragraf 34d Gewerbeordnung benötigen. Der Rahmen Ihrer Tätigkeit ist jedoch sehr begrenzt: Sie dürfen Kontakte herstellen und die Daten beim Kunden aufnehmen – mehr nicht. Konkretisierungen auf ein bestimmtes Produkt sind nicht erlaubt. Es gilt der Grundsatz: Tippgeber dürfen während ihrer Tätigkeit beim Kunden nicht wissen, was dieser am Ende für einen Vertrag abschließen wird. Für die Beratung beziehungsweise Vermittlung benötigen Sie eine Erlaubnis gemäß Paragraf 34d. Ansonsten begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann. Auch haben Sie keinerlei Schutz durch eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (VSH). Sollte es zu Schadenersatzansprüchen der von Ihnen betreuten Kunden kommen, wird die VSH des Erlaubnisinhabers grundsätzlich die Zahlung verweigern oder Sie als Tippgeber persönlich in Regress nehmen. Sie gehen somit ein existenzielles Risiko ein, nur um die Gebühr für die Erlaubniserteilung zu sparen. Das ist Harakiri – und verhindert, dass sich die Branche professionalisiert und ein besseres Image erhält.

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