Suche Event Calendar Icon EVENTKALENDER Newsletter Icon Newsletter Icon Newsletter Abonnieren

Warum Vorreiter sein, wenn es auch anders geht Justizminister Maas lässt Mieter Courtage zahlen

Lesedauer: 1 Minute
Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) bei einer Kabinettssitzung: Vielleicht sollte er seinen Gesetzentwurf nochmal genau studieren. (Foto: Getty Images)
Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) bei einer Kabinettssitzung: Vielleicht sollte er seinen Gesetzentwurf nochmal genau studieren. (Foto: Getty Images)
Wer den Makler bestellt, soll ihn auch bezahlen – also der Vermieter. So lautet ein Gesetzentwurf, der künftig die Mieter entlasten soll. Klar, das Gesetz soll erst im Frühjahr in Kraft treten. Doch das einer seiner Vorreiter – Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) – die mieterseits begrüßte Neuregelung privat noch nicht für voll nimmt, ist nun wirklich blamabel.

Der Fall: Nach seinem Umzug nach Berlin wollte der ehemalige saarländische Minister nun sein Haus in Saarlouis zu Geld machen. Man hätte meinen können, er geht mit gutem Beispiel voran und erlässt seinem Mieter die Maklergebühr in Höhe der üblichen zwei Kaltmieten plus Mehrwertsteuer. Doch weit gefehlt. Nach Berichten der Bild-Zeitung soll der Mieter die Gebühr gezahlt haben – und erst nach Berichten der Zeitung hat Maas nun auch reagiert und dem Mieter die Maklergebühr zurückerstattet. "Mit etwas mehr Aufmerksamkeit hätte man die Maklergebühren von Anfang an übernehmen sollen", sagte Maas gegenüber Spiegel Online. Wie generös. Doch zu spät, um nun nicht ausreichend Häme über sich ergehen zu lassen.
Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?
Danke für Ihre Bewertung
Leser bewerteten diesen Artikel durchschnittlich mit 0 Sternen
PDF nur für Sie. Weitergabe? Fragen Sie uns.
Newsletter Titelbild
Ja, ich möchte den/die oben ausgewählten Newsletter mit Informationen über die Kapitalmärkte und die Finanzbranche, insbesondere die Fonds-, Versicherungs-und Immobilienindustrie abonnieren. Hinweise zu der von der Einwilligung mitumfassten Erfolgsmessung, dem Einsatz der Versanddienstleister June Online Marketing und Mailingwork, der Protokollierung der Anmeldung, der neben der E-Mail-Adresse weiter erhobenen Daten, der Weitergabe der Daten innerhalb der Verlagsgruppe und zu Ihren Widerrufsrechten finden Sie in der Datenschutzerklärung. Diese Einwilligung können Sie jederzeit für die Zukunft widerrufen.
+
Anmelden