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Was bedeutet der neue EEG für den Betrieb von KWK-Anlagen? „Für die externen Energieversorger ändert sich nichts“

Marc Banasiak
Marc Banasiak
Der Bundesrat hat vergangene Woche, am 11. Juli 2014, in seiner 924. Sitzung das EEG 2014 beschlossen. Es kann somit vom Bundespräsidenten unterzeichnet und verkündet werden. Das Gesetz wird damit aller Voraussicht nach am 1. August 2014 in Kraft treten.

Das EEG ist der breiten Bevölkerung vor allem dadurch bekannt, dass die Stromerzeugung und -einspeisung aus Wind, Sonne, Wasser und Biomasse per fester Vergütung gefördert wird. Es spielte für den Bereich Kraft-Wärme-Kopplung („KWK“) eine eher untergeordnete Rolle, da das Ziel der KWK-Technologie vor allem in der Wärmeerzeugung liegt und die Stromproduktion in der Regel ein Nebenprodukt darstellt.

Blockheizkraftwerke („BHKW“) setzen auf das KWK-Prinzip, bei welchem Wärme, die bei der Stromerzeugung thermodynamisch anfällt, zu Heizzwecken nutzbar gemacht wird. Ein BHKW ist eine modular aufgebaute Anlage mit stationärem Verbrennungsmotor und angekoppeltem Generator, welche gleichzeitig Strom und Wärme produziert. Aufgrund hoher Nutzungsgrade von über 90 Prozent (thermisch rund 60 Prozent, elektrisch rund 30 Prozent) lassen sich in erheblichem Maße fossile Brennstoffe einsparen. Sie werden meist wärmegeführt betrieben, das heißt der Leistungsbedarf und die Auslegung des jeweiligen BHKW richten sich nach dem Wärmebedarf. Sie sind in nahezu jeder Größe ab 2kW (Nano-BHKW) verfügbar. Aber nicht nur die Kleineren eignen sich hervorragend für eine dezentrale Installation; das heißt Erzeugung der Energie dort, wo sie auch verbraucht wird, sondern auch die größeren Geräte. Maßstab ist der jeweilige lokale Bedarf an Wärme.

BHKW stellen eine ausgereifte Technologie dar, die speziell von der über hundertjährigen Motorenentwicklung elementar profitiert. Vor allem durch ihre hohen Effizienzgrade können sie den Übergang von der fossilen Energieerzeugung zu einer rein regenerativen Energieversorgung wirkungsvoll unterstützen. Denn die Frage, wie der steigende Energiebedarf innerhalb Deutschlands gedeckt werden kann, muss sowohl im Hinblick auf eine versorgungssichere, ökologische sowie ressourcenschonende Erzeugung, als auch unter marktwirtschaftlichen Wettbewerbsgesichtspunkten betrachtet, beantwortet, entwickelt und schließlich umgesetzt werden. In Deutschland besteht noch Nachholbedarf

Anders als in den Bereichen Sonnen- und Windenergie, wo Deutschland weltweit eine Vorreiterstellung einnimmt, besteht hier noch ein gewisser Nachholbedarf. In den Niederlanden wird beispielsweise bereits über 30 Prozent und in Dänemark sogar über 50 Prozent der Stromgewinnung über KWK-Anlagen gedeckt. Der Anteil hierzulande beträgt dagegen lediglich ca. 15 Prozent und veranschaulicht die Möglichkeiten in der Zukunft. Hält man sich insbesondere die Verpflichtung der Bundesregierung vor Augen, den Ausbau der KWK-Stromerzeugung bis 2020 auf 25 Prozent zu erhöhen, wird das Potenzial hierzulande deutlich.

Trotzdem die eigentliche Förderung der BHKW im KWK-Gesetz geregelt ist, sind die aktuell neu eingeführten Regelungen bezüglich der EEG-Umlage auf die Eigenstromerzeugung ebenfalls relevant für den Bereich KWK. Ziel der Änderungen war es, sämtliche Eigenstromproduzenten an den Ausbaukosten der Erneuerbaren Energien zu beteiligen.