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Was ein Provisionsverbot für Asset Manager bedeutet

Im vergangenen Jahr hat die Finanzaufsichtsbehörde Bafin eine Handvoll Lebensversicherer wegen zu hoher Kosten genauer unter die Lupe genommen. In diesem Jahr sind sogar noch weitere hinzugekommen. Nun ist die italienische Generali die erste Versicherung am deutschen Markt, die zu überhöhte Gebühren für fondsgebundene Lebensversicherungen an ihre Kunden zurückerstatten muss.

Es ist nicht unwahrscheinlich, dass diese Entscheidung nur der Vorbote eines flächendeckenden Bebens in der Lebensversicherungsbranche ist. Nicht nur das Vertriebs- und Ertragsmodell der Versicherungen stünde damit auf dem Prüfstand, sondern auch das der Asset Manager.
Insbesondere Branchenvertreter aus der Versicherungswirtschaft und dem Asset Management haben in den vergangenen Monaten die Überprüfung der Kosten von Lebensversicherungen durch die Bafin aufmerksam verfolgt. Am Beispiel der Rückerstattungen, die die Generali Versicherung an ihre Kunden leisten muss, wird nun deutlich, dass Bafin-Präsident Mark Branson es ernst meint.
Provisionen gedeckelt oder verboten
Branson hatte die Versicherungen in der Vergangenheit mehrfach dazu aufgefordert Provisionen, die ein maßgeblicher Bestandteil der Gebühren für den Endkunden sind, freiwillig auf ein angemessenes Niveau zu reduzieren. Andernfalls könnten Provisionen seitens der Aufsicht gedeckelt (Szenario 1) oder sogar vollständig verboten (Szenario 2) werden. Mit der Entscheidung im Fall Generali ist man diesen Szenarien jetzt einen großen Schritt näher gekommen.
Implizit hat die Bafin dadurch auch deutlich gemacht, dass sie vehementer gegen zu hohe Kosten von Investmentfonds vorgehen will. Denn insbesondere fondsgebundene Lebensversicherungen sind aus Sicht der Assekuranzen attraktiv und werden daher gerne vertrieben. Bei diesen trägt der Endkunde das Marktrisiko, weshalb sie im Vergleich zu klassischen Lebensversicherungen für die Versicherung kapitalschonend sind.
Incentivierung von Vertriebspartnern
Kunden von fondsgebundenen Lebensversicherungen zahlen neben einmaligen Abschlussgebühren und Gebühren für die Garantiekomponente zudem laufende Gebühren für die zugrunde liegenden Fonds. Ein beträchtlicher Teil dieser Fondsgebühren wird von den Asset Managern zur Incentivierung von Vertriebspartnern, wie den Versicherungen, jährlich als Bestandsprovision ausgeschüttet.
Insofern steht nicht nur für die Versicherungen viel auf dem Spiel. Asset Manager müssen sich in beiden Szenarien Gedanken darüber machen, wie sie durch die intelligente Bepreisung ihrer Produkte und Anpassung der Vergütungsmodelle für Vertriebspartner eine drohende Ertragserorsion verhindern können.
Provisionsverbot auf EU-Ebene?

Vor allem stellt sich jedoch die strategische Frage, wie sie Vertriebspartner in dem Szenario einer vollständig provisionsfreien Welt weiterhin zum Vertrieb ihrer Produkte incentiviert werden können. Wenn Asset Manager sich mit dieser Fragestellung – trotz der immer wieder aufkeimenden Erwägungen eines flächendeckenden Provisionsverbots auf europäischer Ebene (EU-Kleinanlegerstrategie) – bisher noch nicht eingehend beschäftigt haben, dann ist spätestens jetzt der richtige Zeitpunkt dies zu tun.
Über die Autoren:
Gian Vahedi und Max Biesenbach sind Partner bei Simon-Kucher. Die globale Strategieberatungsgesellschaft mit mehr als 2.000 Mitarbeitenden in 30 Ländern besitzt rund 40 Jahre Erfahrung in den Bereichen Preisberatung und Unternehmenswachstum.