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Revolution aus Berlin Was die Regierung für elektronische Wertpapiere plant

Von , in AnalysenLesedauer: 4 Minuten
Rechner des Mining-Pools Digger schürfen Ethereum
Rechner des Mining-Pools Digger schürfen Ethereum: Kryptowährungen sind ein Teil des elektronischen Kapitalmarkts. | Foto: imago images / ZUMA Press

Derzeit können Investoren in Deutschland Wertpapiere online binnen Sekunden kaufen und verkaufen. Doch müssen sie für die Offerten immer noch Urkunden aus Papier in einem Tresor hinterlegen. Dies und die Beteiligung von mehr als 40 Personen an einer Wertpapiertransaktion führt zu Ineffizienzen und damit zu Kosten. Auch digitale Innovationen werden ausgebremst.

Nun wagen die Führungsspitzen des Bundesministeriums für Finanzen und des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz mit dem Gesetzentwurf zur Einführung elektronischer Wertpapiere den Bruch mit dem alten System. Der Vorschlag ist in mehrerer Hinsicht revolutionär für den Kapitalmarkt. Die zwingende Erfordernis papierhafter Urkunden wird aufgegeben.

Emittenten von Wertpapieren haben künftig ein Wahlrecht. Sie können entweder auf die Papierform und gedruckte Urkunden setzen oder Wertpapiere entmaterialisiert in digitaler Weise begeben. Letzteres soll mit einem elektronischen Wertpapier-Register möglich sein. Zusätzlich ermöglicht der Gesetzgeber die Umwandlung von analogen in digitale Wertpapiere. Damit schafft er die Basis zur Migration alter Wertpapierbestände in die digitale Welt.

Auch der alleinige Zentralverwahrer Clearstream, ein Tochterunternehmen der Deutschen Börse, könnte mit dem neuen Gesetz Konkurrenz von anderen Unternehmen bekommen. Wertpapiere könnten demnach nämlich künftig nicht mehr nur von Clearstream gelagert und verwaltet werden, sondern auch von Börsen und Banken oder sogar den Emittenten selbst.

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Vorstellbar ist dies auch für kleinere Unternehmen. Dadurch entsteht Wettbewerb unter Wertpapier-Registern, was den Markt für Fintech-Start-ups interessant macht. Technisch kann das elektronische Wertpapier-Register mit Blockchain-Technologien wie Ethereum bereitgestellt werden, allerdings verhält sich der Gesetzgeber hier bewusst neutral und lässt auch andere Technologien zu.

Und es wird nochmal spannend: Der Gesetzgeber deutet an, dass die Emission von digitalen Wertpapieren nicht zwangsweise auf einem eigenen, privat betriebenen Blockchain-System erfolgen muss. Stattdessen wäre es auch möglich, dass dies auf öffentlichen Blockchain-Systemen, sogenannten Public Blockchains, geschehen kann.

Damit würde der Staat die Möglichkeit schaffen, dass Wertpapiere nach deutschem Recht sogar auf Ethereum-Basis, derzeit die nach Bitcoin zweitwichtigste Kryptowährung, begeben werden könnten.

Wichtig für Investoren ist auch, dass sich der Gesetzentwurf explizit auf Schuldverschreibungen beschränkt, also auf Instrumente zur Fremdkapitalfinanzierung wie Anleihen. Allerdings ist er absichtlich generisch formuliert. Wenn die Regelungen in der Praxis tauglich sind, können sie auf Aktien oder Investmentfonds übertragen werden. Das ist sogar ausdrücklich geplant.

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