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Revolution aus Berlin Was die Regierung für elektronische Wertpapiere plant

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Ein großer Pluspunkt ist der eines attraktiven deutschen Finanzstandorts, denn international finden Wertpapiergeschäfte bereits unter einer fortschrittlichen Gesetzgebung statt. Mit dem neuen Gesetz wird die Digitalisierung den gesamten Kapitalmarkt erfassen. Es ist nicht vermessen zu sagen, dass in fünf Jahren niemand mehr Urkunden aus Papier in Tresore legen wird, wenn eine hinreichende Datensicherheit in der Blockchain gewährleistet ist.

Der Gesetzesvorschlag zur Einführung elektronischer Wertpapiere schafft dafür das Fundament. Wir gehen davon aus, dass Emittenten aufgrund der Vorteile hinsichtlich Kosten und schnellerer Handelbarkeit in den kommenden Jahren vermehrt die digitale Bereitstellung von Wertpapieren wählen.

In jedem Fall schafft der Gesetzgeber durch diese neuen Varianten den Spagat zwischen notwendigem Erhalt existierender Strukturen und der Förderung neuer dezentraler Strukturen, die für große Finanzinstitute wie auch Start-ups gleichermaßen interessant sind. Die neuen Regeln werden existierende Strukturen deutlich verändern, etwa weil sie die direkte Eintragung von Investoren in Register grundsätzlich ermöglichen.

Unserer Meinung nach überzeugen Systematik und Detailtiefe im Gesetzentwurf und dessen Begründung. Eine europäische Harmonisierung des Wertpapierhandels, die zwar bereits seit längerer Zeit geplant ist, thematisiert der Referentenentwurf. Sie soll dem deutschen Gesetzgebungsprozess aber nicht im Weg stehen. Darüber hinaus enthält der Referentenentwurf in Teilen eine Art IT-Pflichtenheft, welches die Anforderungen an die technische Umsetzung digitaler Wertpapierprozesse präzisiert.

Dort zeigt sich auch der Sachverstand, der im Bundesministerium der Finanzen und im Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz inzwischen zum Thema digitaler Wertpapierhandel vorhanden ist.

Trotz aller Begeisterung über den Gesetzentwurf zu Einführung elektronischer Wertpapiere hilft letztlich aber nur das Warten, bis das zukunftsweisende Papier, hoffentlich möglichst unbeschadet, den gesamten Gesetzgebungsprozess durchlaufen hat. In einigen Jahren könnte der klassische Wertpapierhandel dann bereits vom neuen System abgelöst sein.

Über die Autoren:

Johannes Blassl ist promovierter Rechtsanwalt für Kapitalmarkt- und Finanzaufsichtsrecht sowie Blockchainbasierte Vermögenswerte bei Ernst & Young.

Philipp Sandner leitet das Blockchain Center an der Frankfurt School of Finance & Management. Zudem ist er im Fintech-Rat des Bundesministeriums der Finanzen tätig.

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