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Aktualisiert am 20.10.2009 - 17:24 Uhrin VersicherungenLesedauer: 3 Minuten

Was ist denn da los? Rechtschutzversicherung für Knast-Chefs

Quelle: Fotolia
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Schneeballsystem, Immobilienschwindel und Derivate-Wetten: Bernie Madoff, Karsten Speck und Jérôme Kerviel übten sich erfolgreich im Verzocken von Geld, das nicht ihnen gehörte. Alle landeten letztendlich auf der Nase – und in Untersuchungshaft. Dieser Artikel stammt aus der aktuellen Ausgabe von DAS INVESTMENT (Oktober 2009). 
 
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>> zum Abo-Service & Einzelheftbestellung Rund 24.000 Personen kommen allein in Deutschland pro Jahr in U-Haft, berichtet der Rechtsschutzversicherer Roland. Der Großteil davon, weil er sich im Job nicht ganz sauber verhalten hat. Das Ergebnis: Auf Sekretärinnen, die Kaffee servieren, Edel-Ledersessel und Blackberry folgen Isolation, Pritsche. Und der berühmte eine Anruf. „Entscheidend ist dann, die richtige Nummer zu wählen, über die alles Weitere organisiert werden kann“, sagt Andrea Timmesfeld, Prokuristin der Roland Rechtsschutzversicherung. Um den gefallenen Managern das Leben auf zwei mal drei Metern so angenehm wie möglich zu machen, hat die Kölner Versicherungsgesellschaft im Dezember 2007 ihre Straf-Rechtsschutzversicherung um ein U-Haft-Paket erweitert. Dank Wirtschaftskrise läuft das Geschäft gut (siehe Kasten): „Da in wirtschaftlich schwierigen Zeiten die Zahl der Strafverfahren steigt, erhöht sich naturgemäß auch der Bedarf an rechtlicher Absicherung“, so Timmesfeld. Für den Geschäftsführer eines mittelständischen Unternehmens mit 300 Mitarbeitern und rund 50 Millionen Euro Umsatz gibt es die Straf-Rechtsschutzversicherung mit einer Deckungssumme von 500.000 Euro ab 669 Euro pro Jahr – U-Haft-Deckung inklusive. Ist das juristische Malheur passiert, ruft der festgesetzte Chef die 24-Stunden-Hotline der Roland Versicherung an – und braucht sich danach um kaum noch etwas zu kümmern. Außer vielleicht darum, wieder aus dem Gefängnis herauszukommen. Medikamente frei Knast Der Rechtsschutzversicherer benachrichtigt Familie, Kunden und Unternehmen – und er besorgt Medikamente, ohne die der Häftling nicht auskommt. Ist die Haft-Misere im Ausland passiert – „deutlich mehr noch als im Inland besteht im Ausland die Gefahr, in Untersuchungshaft genommen zu werden“, so Timmesfeld –, wird die heimische Botschaft kontaktiert und der Privatwagen schon einmal sicher in die Heimat zurückgebracht. Das Auto in Sicherheit wissen zu wollen klingt eher nach Nebensächlichkeit, gar Banalität? Mitnichten: „Die Leistungen des U-Haft-Pakets wurden auf Basis einer Bedarfsanalyse zusammen mit großen Industriemaklern entwickelt“, sagt Timmesfeld. „Eingeflossen sind zudem unsere jahrelangen Erfahrungen aus der Regulierung von Straf-Rechtsschutzfällen.“
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