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Aktualisiert am 20.10.2009 - 17:24 Uhrin VersicherungenLesedauer: 3 Minuten

Was ist denn da los? Rechtschutzversicherung für Knast-Chefs

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Bis zu 300 Euro pro U-Haft-Tag Wer indes auf psychologische Hilfe für die belastende Situation hinter Gittern hofft, hofft vergebens: „Besuche von Psychologen sind in der Untersuchungshaft nicht erlaubt“, sagt die Rechtsschutz-Expertin. Schade – aber vielleicht auch gar nicht so dringend, wenn der Zelleninsasse zumindest die Familie gut versorgt weiß. Denn wer wegen vermeintlichen Betrugs in U-Haft sitzt, kann nicht unbedingt auf den regelmäßigen Gehaltsscheck des betrogenen Arbeitgebers bauen. Dafür gibt es das U-Haft-Tagegeld. Maximal 100 Tage lang gibt es für Geschäftsführer und Vorstände bis zu 300 Euro pro Tag, für alle übrigen Mitarbeiter maximal 100 Euro täglich. „Dabei handelt es sich nicht etwa um eine Belohnung der eventuell begangenen Straftat“, betont Timmesfeld. „Der Betrag dient dazu, die Familienexistenz für den Zeitraum zu sichern, für den der Betroffene keinen Anspruch auf Gehaltsfortzahlung hat.“ Pech hat allerdings, wer nach der U-Haft wegen vorsätzlichen Betrugs, Steuerhinterziehung oder wegen ähnlicher Delikte weiter sitzen muss. Timmesfeld: „Bei rechtskräftiger Verurteilung wegen einer Vorsatztat müssen die von Roland bereits gezahlten Leistungen zurückerstattet werden.“

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