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Details zur Umsetzung veröffentlicht Was mit Priips auf die Fondsbranche zukommt

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Die Fondsindustrie und Fondsverbände regten demgegenüber an, den Start um mindestens ein Jahr zu verschieben – um die notwendige Zeit für die Umstellung zu haben. Das Europäische Parlament scheint diesen Verlängerungsbestrebungen ebenfalls folgen zu wollen. Das ergibt sich aus den Anpassungen an der Ogaw (Ucits-) Richtlinie, die parallel erfolgen. Damit wird es immer wahrscheinlicher, dass die Übergangsregelungen bis Ende 2022 ein weiteres Mal verlängert werden.

Priips-KIDs ersetzen wAI

Spätestens ab 2023 werden dann aber auch die Fondsgesellschaften Priips-KIDs erstellen müssen – und Fondsvertriebe sie nutzen müssen. Die Priips-KIDs treten dann an die Stelle der bisherigen wAI.

Die derzeit vorliegenden Entwürfe zur Überarbeitung der DelVO Priips-VO sollen die Erfahrungen aus der bisherigen Nutzung der Priips-KIDs sowie die Besonderheiten aus dem Fondsrecht berücksichtigen.

Neben leichten Anpassungen in der gesetzlichen Mustervorlage mit unter anderem der Ergänzung von Angaben zu früheren Wertentwicklungen sollen neue Erläuterungen aufgenommen werden, um Risiken zu beschreiben. Ferner soll es auch neu die Möglichkeit geben, die Angabe des Risikoindikators zu erhöhen, wenn der rechnerische Wert insgesamt zu niedrig erscheint.

Um Performance-Szenarien darzustellen, soll es neue Berechnungsmethoden geben. Diese beziehen sich grundsätzlich auf einen Beobachtungszeitraum von mindestens zehn Jahren. – beziehungsweise auf die gegebenenfalls längere empfohlene Haltedauer plus weiterer fünf Jahre. Für das Stressszenario bleibt es bei der bestehenden Darstellung. Ergänzend kommt jedoch die Möglichkeit hinzu, bei Bedarf eine noch geringere Performance ausweisen zu können.

Die Vorgaben zur Berechnung von Kosten wurden um Regelungen ergänzt, die sich spezifisch auf Fonds beziehen. Grundsätzliche Maßgröße bleibt jedoch weiterhin die Renditeminderung.

Kostendarstellung an Mifid II angelehnt

Eine gerade für den Vertrieb erfreuliche Neuerung: Die Darstellung von Kosten soll sich künftig deutlich näher an den Mifid-Vorgaben orientieren. Sie soll in zwei Tabellen erfolgen: Die eine stellt die kumulierten Gesamtkosten als Geldbetrag und als Prozentsatz auf Jahresbasis dar, die andere schlüsselt nach Kostenarten auf. Der Wegfall der wAI wird künftig gewährleisten, dass sich bei den auszuweisenden Kosten nicht länger Maßgaben der Priips-VO und der wAI gegenüberstehen werden – einmal unabhängig von der Frage, welche Kostenberechnung zu den sinnvolleren Ergebnissen führt.

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