Neben Direktbanken drängen immer mehr Smartphone-Broker auf den Markt, die für den Kauf von Wertpapieren keine Gebühren mehr verlangen. Ihre Einnahmequellen sind dementsprechend begrenzt und die Konkurrenz ist groß. Ob sich alle neuen Broker dauerhaft behaupten können, bleibt somit abzuwarten.
Was aber passiert, wenn ein Depot-Anbieter doch mal pleitegeht?
Wertpapiere gelten als Sondervermögen
Eine beruhigende Nachricht gleich vorweg: Die Wertpapiere gehören immer dem Anleger und nicht dem insolventen Depot-Anbieter. Dieser ist vertraglich nur für die treuhänderische Verwaltung der Wertpapiere zuständig. Im Falle einer Pleite gelten sie als Sondervermögen. Das bedeutet: Wertpapiere fallen nicht in die Insolvenzmasse, sondern gehören weiterhin den Anleger:innen.
Neugierig geworden?
Vor Scherereien schützt einen das in der Praxis allerdings nicht. Denn bis die Papiere in das Depot einer anderen Bank übertragen werden, kann es dauern. Da man seine Aktien, ETFs oder Fonds in der Zwischenzeit nicht handeln kann, muss man unter Umständen Kursverluste in Kauf nehmen. Hinzu kommt, dass nach einer Pleite nur noch der Insolvenzverwalter als Ansprechpartner zur Verfügung steht. Bis dieser vom zuständigen Gericht bestellt wurde, kann es allerdings ein bisschen dauern. Da hilft nur abwarten und die Ansprüche anschließend schnellstmöglich schriftlich geltend zu machen – letztlich sollte man aber alle seine Wertpapiere zurückbekommen.
Sichere Verrechnungskonten – riskante Banktitel
Auch die Verrechnungskonten bei Brokern oder Banken sind im Insolvenzfall geschützt. Nach geltendem europäischen Recht gibt es eine verpflichtende Einlagensicherung, die Ersparnisse bis zu einem Höchstbetrag von 100.000 Euro abdeckt. Einige Anbieter sind zudem Mitglied des Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands Deutscher Banken. Dieser Fonds übernimmt den Teil der Einlagen, der über die gesetzliche Grenze hinausgeht. Demnach sind Einlagen von Privatkunden derzeit bis zur Sicherungsgrenze von maximal 5 Millionen Euro pro Einleger geschützt, heißt es auf der Website des Verbands.
Problematischer wird es, wenn Anleger:innen Aktien, Anleihen oder Zertifikate der Pleite-Bank oder des insolventen Brokers besitzen. Diese gehören zwar ebenfalls den Anleger:innen, werden im Regelfall aber wertlos. Da man als Aktionär:in Eigenkapitalgeber ist, muss man sich bei der Verteilung der Insolvenzmasse hinter allen anderen Gläubiger:innen anstellen, bekommt also meistens nichts.
Wer der Bank über Anleihen Geld geborgt hat, erhält bestenfalls einen Teil aus der Insolvenzmasse zurück. Wie viel, hängt auch davon ab, ob es sich um vorrangige oder nachrangige Anleihen handelt. Gleiches gilt für Schuldverschreibungen in Form von Zertifikaten. Zwar werden manche von ihnen als Sparbuchersatz gekauft, die Einlagensicherung greift hier aber nicht – ganz gleich wie gut sich der Basiswert in der Vergangenheit entwickelt hat.
Augen auf bei der Depot-Wahl
Die Pleiten der Vergangenheit zeigen, dass die Auswahl eines seriösen, voll regulierten und finanzstarken Brokers Anleger:innen viel Ärger ersparen kann. Wenn die Unternehmen über gute Ratings verfügen und von einer Regulierungsbehörde überwacht werden, senkt das die Pleite-Wahrscheinlichkeit enorm.
Grundsätzlich gilt, dass die Broker ihren Hauptsitz möglichst innerhalb der EU oder in den USA haben sollten. In beiden Wirtschaftsräumen ist die Überwachung spätestens seit der Finanzkrise 2008 am stärksten ausgeprägt – das steigert die Sicherheit für Anleger:innen.