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Neue EU-Verordnung Was sich für deutsche Crowd-Investoren ändert

Menschen im Zentrum Münchens
Menschen im Zentrum Münchens: Bei Crowdinvestments können sich Verbraucher auch mit kleinen Anlagesummen an größeren Projekten beteiligen. | Foto: imago images / aal.photo

Der deutschen Crowdinvesting-Branche – und damit auch den Investoren – stehen weitreichende Veränderungen bevor. Während derzeit mehrere Gesetze die rechtliche Grundlage für Schwarmfinanzierung in der Bundesrepublik schaffen, können Plattformen künftig ihre Dienstleistungen im Rahmen der neuen EU-Verordnung ECSP erbringen. Diese soll für einheitliche Regelungen in den Mitgliedstaaten sorgen und macht in manchen – etwa in Tschechien – Crowdinvesting überhaupt erstmals möglich.

Andreas Zederbauer, Foto: Feel Image/Felicitas Matern

Um Dienstleistungen nach den Regeln der ECSP erbringen zu dürfen, müssen Anbieter, also die Plattformen, strenge Auflagen und Nachweispflichten erfüllen, um die dafür notwendige Lizenz von der zuständigen nationalen Aufsichtsbehörde – etwa der Bafin – zu erhalten. Dafür muss dann künftig nicht mehr jedes einzelne Projekt, das sich auch an Investoren aus dem Ausland richtet, von der jeweiligen Aufsichtsbehörde genehmigt werden. Das erleichtert Plattformen die Expansion und sollte auch zu mehr europäischem Wettbewerb unter den Anbietern führen. Deutsche Crowdinvestoren hätten damit ein recht viel größeres Angebot.

Bankübliche Sicherheiten möglich

Ein wesentlicher Aspekt für Crowdinvestoren ist natürlich, wie sich das Angebot von Plattformen mit EU-Lizenz künftig im Vergleich zu bisherigen Investitionsmöglichkeiten verändern wird. Hier ist der wohl wichtigste Punkt, dass es Plattformen mit der EU-Lizenz möglich sein wird, bankübliche Sicherheiten wie Pfandrechte oder Bürgschaften in ihr Angebot zu integrieren. Für die Kofinanzierung von Projekten durch die Crowd kommen bis dato meist qualifizierte Nachrangdarlehen zur Anwendung. Künftig können so auch besicherte Wertpapiere und Darlehen vermittelt werden. Damit erhöhen sich die Druckmittel gegenüber dem Emittenten, wenn es zu Projektverzögerungen kommt. Und auch moralisch kann dieser stärker als bisher in die Pflicht genommen werden.

Anlegerschutz durch Transparenz und Kontrolle

Ein weiteres wichtiges Ziel der ECSP-Verordnung ist es, für einen besseren Anlegerschutz zu sorgen und diesen zu harmonisieren. Dem wird auf mehreren Ebenen Rechnung getragen. Zunächst einmal sind bereits die Auflagen sehr hoch, um als Plattform die Lizenz zu erhalten. Darüber hinaus kontrollieren die jeweiligen Aufsichtsbehörden auch laufend, dass die Anforderungen eingehalten werden.

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Gemäß ECSP-Regulierung müssen Crowdfunding-Anbieter jährlich die Ausfallquote ihrer Projekte offenlegen. Für den Schwarm ist dies, neben anderen Parametern wie etwa der durchschnittlichen Höhe der Zinsen, sicherlich ein wesentliches Entscheidungskriterium für oder gegen eine Plattform.

Neue Türen öffnen neue Chancen

Die höchstzulässige Summe für Crowdinvesting-Projekte wird mit der Verordnung künftig ebenfalls vereinheitlicht. Sie liegt mit dem EU-Pass bei 5 Millionen Euro pro Jahr und Emittent. Dass grenzüberschreitende Investments erleichtert werden, sollte nicht nur ein Vorteil für Plattformen sein, sondern auch den Investoren zugutekommen. Denn neben der zunehmenden Auswahl und Vielfalt an Plattformen werden sich, zumindest mittelfristig, auch Investment-Chancen für Crowdinvestoren aus Deutschland in neuen Märkten ergeben.

Im osteuropäischen Raum bringt zum Beispiel ein höheres Zinsniveau Potenzial mit sich. Dabei wird es beispielsweise im Immobilienbereich nicht zwingend so sein, dass Investoren dann auf den Geschäftserfolg osteuropäischer Bauträger und Immobilienentwickler vertrauen müssen. Gerade in diesen Märkten sind bereits viele deutsche und österreichische Bauträger aktiv. Sie kennen den Markt sehr genau und bieten Projekte an, die sowohl für mitteleuropäische Crowdinvesting-Plattformen als auch für Investoren interessant sein dürften.

Die Neuerungen, die aus der EU-Verordnung für Crowdinvesting-Plattformen und Anleger resultieren, dürften somit ein echter Game Changer für die Branche werden.


Über den Autor:
Andreas Zederbauer ist Vorstand der 2015 gegründeten und auf Immobilien-Crowdinvesting spezialisierten Plattform Dagobertinvest. Über Dagobertinvest wurden nach Unternehmensangaben bisher knapp 250 Projekte finanziert und dabei mehr als 110 Millionen Euro an Bauträger und Immobilienentwickler vermittelt. Fast 40 Millionen Euro (Kapital und Zinsen) habe man bereits wieder an die Investoren zurückbezahlen können. 

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