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Was sich jetzt für Verbraucher ändert Bundesrat stimmt IDD-Richtlinie zu

Nach dem Bundestag stimme am heutigen Freitag nun auch der Bundesrat dem IDD-Umsetzungesetz zu. Für Versicherer wird sich künftig einiges ändern, berichtet das Manager-Magazin.

Die wohl wichtigste Regelung: Der Gesetzgeber verpflichtet die Versicherer, ihre Kunden künftig unter anderem über den Rückkaufswert ihrer Lebensversicherung zu informieren. Zudem müssen Versicherer die Summe nennen, die nach unveränderter Fortführung bei Ablauf des Vertrages gezahlt wird sowie den Betrag, den Kunden bei Verzicht auf Zahlung weiterer Versicherungsbeiträge erhalten würden.

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Auch auf Banken kommen künftig umfangreichere Informationspflichten zu. Bei Restschuldversicherungen müssen sie ihre Kunden detailliert über die Kosten aufklären und darauf hinweisen, dass der Abschluss der Versicherung freiwillig und unabhängig vom Kredit ist. Auch das Widerrufsrecht wurde erweitert.

Eine zuvor geplante strikte Trennung zwischen Provisions- und Honorarberatung hat der Gesetzgeber hingegen verworfen - Mischmodelle bleiben weiterhin möglich.

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