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Auslandskrankenversicherung Was Vermittler in Corona-Zeiten beachten sollten

Urlaub am Traumstrand
Urlaub am Traumstrand: Die Neuinfektionsraten mit dem Corona-Virus gingen zuletzt immer weiter zurück, was bei vielen Menschen in Deutschland Hoffnung auf Ferien im Ausland weckt. | Foto: Foto von Brady Knoll von Pexels

Risikogebiete, Quarantäne, Testpflicht: Reisen ins Ausland sind aktuell noch schwer möglich. Doch die fortschreitende Impfkampagne macht Hoffnung, dass die Deutschen ihre Reiselust bald wieder ausleben können. Eine Auslandskrankenversicherung ist dabei gerade jetzt ein unverzichtbarer Begleiter. Was sollten Kunden und Vermittler in Zeiten von Corona beachten?

Kein Pandemieausschluss

Das Wichtigste zuerst: Die Police sollte keine Klauseln beinhalten, die einen Leistungsausschluss für pandemische Erkrankungen wie Covid-19 enthalten. Das Gleiche gilt für den pauschalen Leistungsausschluss bei Vorliegen einer Reisewarnung des Auswärtigen Amtes.

Rücktransport

Wenn man im Ausland schwer erkrankt, möchte man die bestmögliche Behandlung erhalten. Leider bieten viele Gesundheitssysteme nicht dieVersorgung, wie man sie in Deutschland erhalten würde. Deshalb muss die Police unbedingt den Rücktransport ins Heimatland abdecken.

Dabei ist darauf zu achten, dass nicht nur der „medizinisch notwendige“, sondern auch der „medizinisch sinnvolle“ Rücktransport abgedeckt ist. Medizinisch sinnvoll kann ein Rücktransport zum Beispiel sein, wenn die Ärzte von einer schnelleren Genesung in vertrauter Umgebung ausgehen. Am besten sollte für den Rücktransport auch eine Begleitperson mitversichert sein.

Nachhaftung

Die klassische Urlaubspolice ist meist auf acht Wochen Laufzeit begrenzt. Daneben gibt es auch Policen für längere Reisen. Bei langwierigen Erkrankungen wie einem schweren Verlauf von Covid-19 kann die Behandlung den versicherten Zeitraum übersteigen.

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Daher sollte die Versicherung eine ausreichend lange Nachhaftung bei Transportunfähigkeit beinhalten. Das bedeutet, dass der Schutz im Ausland so lange besteht, bis ein Rücktransport nach Deutschland möglich ist. Am besten wählt man einen Tarif mit möglichst langer Nachhaftung.

Verlängerungsmöglichkeiten

Es kann immer passieren, dass ein Auslandsaufenthalt ungeplant verlängert werden muss. Zuletzt ist das massenhaft geschehen, als bei Ausbruch der Corona-Pandemie tausende Deutsche im Ausland festsaßen – teilweise mit abgelaufenem Krankenversicherungsschutz.

Deshalb sollte man den Vertrag besonders bei längeren Reisen immer mit einem gewissen „Puffer" beziehungsweise für die längstmögliche Laufzeit abschließen. Dabei ist darauf zu achten, dass taggenau abgerechnet und zu viel gezahlte Beiträge zurückerstattet werden. Einige wenige Unternehmen bieten auch spezielle Anschlussverträge an, die auch noch abgeschlossen werden können, wenn man bereits im Ausland ist.


Über die Autorin

Feraye Wappenschmidt, Care Concept

Feraye Wappenschmidt ist Maklerbetreuerin bei dem auf als Mehrfachvertreter tätigen Assekuradeur Care Concept. Das Bonner Unternehmen ist seit 22 Jahren im Bereich der internationalen Krankenversicherung tätig. Der Schwerpunkt liegt auf Policen für kurz- bis mittelfristige Auslandsaufenthalte. Darüber hinaus beinhalten ihre Konzepte Bausteine wie zum Beispiel Assistance, Haftpflicht- und Unfallversicherung.

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