Was Vermögensschadenhaftpflicht-Policen erfüllen müssen
Die für die Versicherungsvermittlung gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckungssumme beträgt seit dem 15.01.2013 1,23 Millionen pro Schadenfall und maximal 1,85 Millionen Euro pro Jahr. Die FinVermV sieht eine identische Deckungssumme vor, die separat zur Verfügung stehen muss. Vorausgesetzt, der Makler ist in der Vermittlung von Investmentfonds, geschlossenen Fonds oder sonstigen Vermögensanlagen wie Treuhandvermögen, Genussrechten und Namensschuldverschreibungen tätig.
VSH-Verträge, die heute neben der Versicherungs- und der Finanzanlagenvermittlung auch den Bereich der sonstigen Finanzdienstleistungen abdecken, müssen demzufolge ab 2013 in drei Bereiche unterteilt werden (siehe Grafik).
Die oben genannten Mindestversicherungssummen erhöhen oder vermindern sich regelmäßig alle fünf Jahre prozentual entsprechend den von Eurostat veröffentlichten Anforderungen des Europäischen Verbraucherpreisindexes.
![]() |
VSH-Rechner
Zu teuer? Optimieren Sie Ihre Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung
|