Web ID-Gründer Frank Jorga
Staatlicher E-Identität fehlt Schubkraft
Aktualisiert am 06.03.2020 - 16:42 Uhr
Inderinnen lassen sich die digitale Ausweisfunktion Aadhaar zeigen.
In Deutschland kommt die Entwicklung digitaler Identitäten nur langsam in Schwung. Indien ist der Bundesregierung weit voraus. Frank Jorga, Gründer des Online-Dienstleisters Web ID, gibt einen Überblick über Maßnahmen beider Länder.
Rund 600 Verwaltungsleistungen sollen auf diese Weise online in Anspruch genommen werden können. Als mögliche Identifizierungsmittel werden eine Benutzername-Passwort-Kombination, die Online-Funktion des Personalausweises, Software-Zertifikate und Hardware-Token genannt. Doch sind diese Lösungsansätze komfortabel, sicher und umfassend genug?
Mehrere Herausforderungen in Sicht
Betrachten wir zunächst den Aspekt des Anwenderkomforts. Nach aktuellem Stand werden zumindest Teile der digitalen Verwaltungsdienste einen zweifelsfreien Identitätsnachweis via Personalausweis erfordern. Bislang stößt die bereits vorhandene Online-Funktion des deutschen Ausweises jedoch...
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Rund 600 Verwaltungsleistungen sollen auf diese Weise online in Anspruch genommen werden können. Als mögliche Identifizierungsmittel werden eine Benutzername-Passwort-Kombination, die Online-Funktion des Personalausweises, Software-Zertifikate und Hardware-Token genannt. Doch sind diese Lösungsansätze komfortabel, sicher und umfassend genug?
Mehrere Herausforderungen in Sicht
Betrachten wir zunächst den Aspekt des Anwenderkomforts. Nach aktuellem Stand werden zumindest Teile der digitalen Verwaltungsdienste einen zweifelsfreien Identitätsnachweis via Personalausweis erfordern. Bislang stößt die bereits vorhandene Online-Funktion des deutschen Ausweises jedoch auf geringe Akzeptanz.
Ob sich dieser Umstand durch die neue Ausweis-App, welche in Verbindung mit einem NFC-fähigen Smartphone oder Tablet genutzt werden kann, ändert, bleibt abzuwarten. Fakt ist in jedem Fall: In den Plänen der Regierung fehlen bis dato weitere moderne und komfortable Authentifizierungsmöglichkeiten wie Face-, Voice-, ID- und Iris-Scan oder ähnliche auf KI basierende Verfahren.
Des Weiteren ist anzumerken, dass sich die Einsatzmöglichkeiten der geplanten digitalen Identität des Online-Zugangsgesetzes auf Verwaltungsvorgänge beschränken. Anders stellt sich dies in der Offline-Welt dar. Hier kann der Personalausweis als zweifelsfreier Identitätsnachweis für vielerlei Rechtsgeschäfte verwendet werden
Nur einige Beispiele sind die Eröffnung eines Bankkontos, der Abschluss eines Mobilfunkvertrags oder die Anmietung eines Fahrzeugs. Solange diese Logik nicht auf den digitalen Sektor übertragen wird, muss die angestrebte Lösung des Bundes als unvollständig bezeichnet werden.
Was in diesem Kontext bereits möglich ist, zeigt im Übrigen die indische Datenbank Aadhaar, in der annähernd jeder Bürger des riesigen Landes mit Iris-Scan und Fingerabdruck registriert ist. Ohne die sogenannte Aadhaar-Nummer ist es in Indien faktisch nicht mehr möglich, Verträge abzuschließen oder Konten zu eröffnen.
Dies gilt gleichermaßen für die Inanspruchnahme zahlreicher staatlicher Leistungen. Zur Wahrheit gehört allerdings auch, dass Aadhaar aufgrund von Datenpannen immer wieder negative Schlagzeilen produziert.
Öffnung staatlicher Datenbanken als Lösung
In Summe ist festzuhalten, dass der neuerliche deutsche Vorstoß einen Schritt in die richtige Richtung darstellt. Das Konzept ist jedoch noch weit von einem benutzerfreundlichen digitalen Generalschlüssel entfernt. Klar ist andererseits, dass im Zeitalter der digitalen Transformation mittelfristig kein Weg an einer universellen Netz-Identität vorbeiführt.
Ein vorstellbarer Lösungsweg wäre die Zusammenarbeit staatlicher und privater Anbieter im Sinne des Verbrauchers. Nur mit Kooperationsbereitschaft werden sich die vollen Potenziale der digitalen Identität erschließen lassen. Die Vielfalt möglicher Anwendungsfälle sollte nicht als Hürde gesehen, sondern als Triebkraft für die weitere Verbreitung und Entwicklung von ganzheitlichen E-Identity-Systemen genutzt werden.
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