LinkedIn DAS INVESTMENT
Suche
in FortbildungLesedauer: 4 Minuten

Weg von der Bank, aber wohin? So kommen Ex-Banker an eine 34f-Erlaubnis

Johannes Dreher, Teilhaber von GVS Consulting
Johannes Dreher, Teilhaber von GVS Consulting

„Der Übergang war befreiend. In Alltag und Beratung konnte ich viel flexibler entscheiden“, sagt Johannes Dreher, wenn er erzählt, wie er zu seinem jetzigen Unternehmen kam. 2011 hatte Dreher bereits eine lange Karriere bei einer Sparkasse hinter sich. Nach seinem Weggang machte er sich nicht sofort selbstständig, sondern wurde zunächst Angestellter bei einem freien Finanzdienstleister.

GVS Consulting gab es bereits seit 2001. Ab 2007 fand die Anlagevermittlung unter dem Haftungsdach von Jung, DMS und Cie. statt. Als die Gewerbeordnung 2013 um den Vermittler-Paragrafen 34f erweitert wurde, sattelte GVS Consulting um. Das Unternehmen blieb an JDC angebunden, jetzt an den Maklerpool. Die neue Lizenz habe dem Unternehmen größere Unabhängigkeit gewährt, erklärt Dreher den Schritt.

Dreher verantwortet auch heute noch vor allem den Wertpapierbereich. 2015 stieg er als Teilhaber in die Gesellschaft ein, die mittlerweile neun Mitarbeiter umfasst. Mehrere von ihnen kommen aus einer Bank. Neben dem Wertpapiergeschäft hat sich GVS ein weiteres Geschäftsfeld erschlossen: Es bietet auch Projektentwicklung an, etwa im Bereich Photovoltaik-Anlagen.

Der Übergang aus der Bank sei für ihn komfortabel gewesen, erinnert sich Dreher. Er habe keine Kunden mitbringen müssen. Das Unternehmen hatte sich bereits auf eine Klientel mit Schwerpunkt auf regionale Geschäftsleute spezialisiert. Allerdings brachte Dreher Kontakte mit – das A und O in einer Branche, die weitgehend über Empfehlungen funktioniert. Ein Vermittler, der über Selbstständigkeit nachdenkt und sich nicht ins gemachte Nest setzen kann, sollte sich überlegen, welche Art von Kunden er ansprechen wolle, und besser schon eine Kundenbasis mitbringen, rät Dreher. Ein finanzielles Polster sei empfehlenswert.

1.200% Rendite in 20 Jahren?

Die besten ETFs und Fonds, aktuelle News und exklusive Personalien erhalten Sie in unserem Newsletter „DAS INVESTMENT Daily“. Kostenlos und direkt in Ihr Postfach.

Das Antragsverfahren

Dreher und seine Kollegen von GVS Consulting verfügten bereits über eine Genehmigung nach Paragraf 34c GewO, als sie 2013 die neu geschaffene 34f-Erlaubnis für Finanzanlagenvermittlung beantragten. Dazu wandten sie sich an die zuständige Industrie- und Handelskammer. Das Verfahren sei von den geforderten Unterlagen her so umfangreich wie ein Neuantrag gewesen, erinnert sich Dreher. Jeder Anwärter muss seine gewerberechtliche Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse nachweisen. Außerdem muss er eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen haben.

Wo sich die Erlaubnis nach Paragraf  34f GewO beantragen lässt, variiert nach Bundesland. Zuständig sind IHKs, Gemeinden oder Landratsämter. Wer zusätzlich eine Erlaubnis für Vermittlung von Versicherungen nach Paragraf 34d GewO beantragen möchte, muss sich in jedem Fall an eine IHK wenden. Anwärter, die keine einschlägige Ausbildung oder ein Studium absolviert haben, müssen in beiden Fällen eine Sachkundeprüfung ablegen. Sie umfasst jeweils einen Multiple-Choice-Test und ein simuliertes Kundengespräch, erklärt Wolf-Dieter Bauer von der IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg, wo auch GVS Consulting die Lizenz beantragt hat. Dessen Mitarbeiter hatten ihre Sachkunde allerdings bereits durch Ausbildung nachgewiesen.

Tipps der Redaktion