Wegen Altersvorsorge-Ansprüchen Verbraucherzentrale Bremen meldet Insolvenz an
Die Verbraucherzentrale Bremen hat eine „Restrukturierung in Eigenverwaltung“ in die Wege geleitet, um sich mithilfe eines Insolvenzplans wirtschaftlich zu sanieren und um „in erheblichem Umfang drohende sozialversicherungsrechtliche Ansprüche der Altersversorgung abzuwenden“. Darüber informiert die Verbraucherzentrale in einer Pressemitteilung.
Grund für die Zahlungsschwierigkeiten sind „nicht ausreichend versicherte Verpflichtungen, die sich auf die Beschäftigungsverhältnisse auswirken.“ Man müsse „arbeitsrechtliche Inhalte“ neu regeln, um „die finanzielle Leistungsfähigkeit der Verbraucherzentrale dauerhaft gewährleisten zu können“. Wesentliches Ziel der Restrukturierung sei dabei die bilanzielle Bereinigung dieser Risiken.
Die Gehälter der 32 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen aber gesichert sein, heißt es von der Verbraucherzentrale weiter. Auch das Beratungszentrum in Bremen und die Beratungsstelle Bremerhaven sei nach wie vor offen für Verbraucher.
Die Restrukturierung in Eigenverwaltung sei ein neueres Instrument der Insolvenzordnung, das die Sanierung von Unternehmen deutlich erleichtere, heißt es weiter. Die Geschäftsführung bleibe im Amt und könne weiter uneingeschränkt agieren. Als Sanierungsberater stehen der Verbraucherzentrale der Berliner Rechtsanwalt Olaf Schubert und der Insolvenzberater Christian Matiebel zur Seite. Rechtsanwalt Moritz Sponagel von der Kanzlei Sponagel Rechtsanwälte in Bremen wurde vom Amtsgericht Bremen zum vorläufigen Sachwalter bestellt.
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„Wir sind zuversichtlich, dass die Verbraucherzentrale gestärkt aus dieser Restrukturierung hervorgehen wird und ihren Auftrag, allen Bürgerinnen und Bürgern im Land Bremen eine anbieterunabhängige Verbraucherberatung anzubieten, auch in Zukunft erfüllen wird“, so Tim Voss, Vorsitzender des Verwaltungsrats.
Afw: „Mangelnde Qualifizierung der Mitarbeiter in Fragen der Altersvorsorge“
Eine Reaktion auf das Sanierungsverfahren gab es vom Bundesverband Finanzdienstleistung AfW. Der Verband „sieht sich in seiner Kritik an der mangelnden Qualifizierung der Mitarbeiter von Verbraucherzentralen gerade in Fragen der Altersvorsorge und Risikoabsicherung bestätigt.“, heißt es in einer Pressemitteilung. „Es wird hier erneut ein bereits seit Jahren durch den AfW angesprochenes Defizit sichtbar: Die für Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler und -berater verpflichtende Qualifikation ist bei den Mitarbeitern der Verbraucherzentralen nicht gewährleistet.“
Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des AfW dazu: „Wir halten Verbraucherzentralen in vielen Bereichen für wichtig und gut. Aber gerade weil sie Missstände im Markt anprangern, sollten sie selbst Vorbild sein. Ständig müssen sich unsere Mitglieder von den vermeintlichen Verbraucherschützern pauschal und ohne belastbare Grundlage vorhalten lassen, provisionsexzessiv und qualitativ schlecht zu beraten. Und seit Jahren weisen wir darauf hin, dass es schwerlich sein kann, wenn in den staatlich subventionierten Beratungsstellen ohne klare Ausbildungs- und Qualifizierungsanforderungen die Bürger auch in Altersvorsorgefragen beraten werden. Schlimm, wenn es jetzt sogar dort die eigenen Mitarbeiter betrifft.“