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Wegen Benachteiligung von Privatanlegern Janus Henderson muss 2 Millionen Euro Strafe zahlen

Im November 2011 entschied Henderson, seinen Japan- und seinen Nordamerika-Fonds vom aktiven auf passives Management umzustellen. Daraufhin informierte der Vermögensverwalter zwar seine institutionellen Investoren und passte deren Gebühren entsprechend an. Kleinanleger hingegen wurden nicht informiert. Sie musste fünf Jahre lang die gleichen Gebühren wie für aktives Management zahlen. Das berichten mehrere britische Medien übereinstimmend.

Nun hat die britische Finanzaufsicht FCA gegen den Vermögensverwalter, der nach der Fusion zu Janus Henderson umbenannt wurde, eine Strafe von 1,9 Millionen britischen Pfund – das sind umgerechnet 2,2 Millionen Euro – verhängt. Als Grund nennt die Behörde eine Benachteiligung der insgesamt 4.700 Kleinanleger der beiden Fonds.

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„Privatinvestoren haben Gebühren für aktives Management bezahlt, das sie aber nicht erhalten hatten“, erklärt Mark Steward von FCA. Der lange Zeitraum von fünf Jahren, indem Henderson die aus FCA-Sicht zu hohen Gebühren von den Privatanlegern verlangte, käme erschwerend hinzu.

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