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Wegen Niedrigzinsen Finanzministerium ändert Bausparkassen-Gesetz

in ImmobilienLesedauer: 1 Minute

Bausparkassen sollen nach Angaben aus Regierungskreisen mehr Freiheit haben, Liquiditätsreserven in Bauspardarlehen und verwandte Geschäfte zu investieren. Um die Finanzierungskosten zu drücken sollen die Bausparkassen zudem künftig Hypothekenpfandbriefe ausgeben können, hieß es am Dienstag.

Ähnlich wie Lebensversicherungen leiden auch Bausparkassen unter den niedrigen Zinsen. Langlaufende Bausparverträge sichern den Kunden oft einen höheren Zins auf die Einlagen als die Institute in der Niedrigzinsphase erwirtschaften können.

Mit der geplanten Gesetzesinitiative will das Finanzministerium sicherstellen, dass trotz schwieriger Ertragslage die Sparerzusagen eingehalten werden. Dazu müsse die Einnahmeseite verbessert und die Kostenbelastung der Kassen eingeschränkt werden. Existenzgefahr für eine Bausparkasse besteht nach derzeitiger Einschätzung nicht, hieß es weiter.

Um die Ertragslage zu stärken, sollen Bausparkassen ihre für Hochzinsphasen vorgehaltenen Gelder künftig auch jenseits des typischen Bauspardarlehens in verwandte Geschäfte wie etwa Zwischenfinanzierungen investieren können. Eine Investition in Aktien oder andere spekulative Anlageformen soll auch künftig nicht erlaubt sein, da die Geschäfte auf den Bereich der Spezialbank beschränkt bleiben sollen. Auch eine Änderung der gesetzlichen Kündigungsregelung für Altverträge ist nicht geplant.

Finanzminister Wolfgang Schäuble bereitet derzeit einen Gesetzentwurf vor, der noch vor Ende des Jahres verabschiedet werden soll.

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