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Wegen Niedrigzinsen Gesetzliche Rentenversicherung gewinnt an Beliebtheit

Ein Rentner auf einer Parkbank füttert Möwen: Immer mehr Bundesbürger zahlen Extra-Beiträge an die DRV um früher abschlagsfrei in Rente gehen zu können.-
Ein Rentner auf einer Parkbank füttert Möwen: Immer mehr Bundesbürger zahlen Extra-Beiträge an die DRV um früher abschlagsfrei in Rente gehen zu können.- | Foto: imago images / Arnulf Hettrich

Alle, die 1964 oder später geboren sind, dürfen erst mit 67 Jahren in die Rente gehen. Wer nicht so lange arbeiten möchte oder kann, kann den Renteneintritt vorziehen und zwischen dem 63.und 66. Lebensjahr aus dem Berufsleben ausscheiden. Der Haken daran: Für jeden Monat, den der Arbeitnehmer vorzeitig in Rente geht, werden ihm 0,3 Prozent von der Rente abgezogen - maximal 14,4 Prozent. Diesen Abschlag müssen die Rentner dann lebenslang hinnehmen.

Wer das nicht will hat seit einigen Jahren die Möglichkeit, ab dem 50. Lebensjahr durch freiwillige Sonderzahlungen extra Rentenpunkte zu erwerben und dadurch früher abschlagsfrei in Rente gehen zu können. In Zeiten extrem niedriger Zinsen, wenn Spar-, Tages- oder Festgeldkonten kaum oder keine Erträge bringen, gewinnt diese Möglichkeit zunehmend an Attraktivität.

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Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung (DRV) hat sich die Anzahl der Beitragszahlungen zum Ausgleich von Rentenabschlägen innerhalb von fünf Jahren vervielfacht. Zahlten 2014 lediglich 967 Versicherte die Extra-Beiträge, wuchs ihre Anzahl 2017 bereits auf 11.620 und 2018 sogar auf 17.086.

32.821 Euro für 1.200 Euro Rente drei Jahre früher

Doch die Abschläge auszugleichen ist nicht gerade billig. „Bei einer Bruttorente von 800 Euro im Monat und einem Jahr vorzeitigem Rentenbeginn (Rentenminderung 3,6 Prozent oder 28,80 Euro) müsste ein Betrag von rund 6.749 Euro in die Rentenversicherung eingezahlt werden“, rechnet die DRV vor. Bei 1.000 Euro Rente und zwei Jahren vorzeitigem Rentenbeginn (Minderung 7,2 Prozent oder 72 Euro) sind rund 17.527 Euro aufzuwenden.

Wer bei einer Rente von 1.200 Euro monatlich drei Jahre früher in Rente gehen möchte, kann 130 Euro Rentenminderung (10,8 Prozent) durch rund 32.821 Euro ausgleichen. Allerdings sind die Zahlungen bis zu einer Obergrenze steuerlich absetzbar.

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