Ist die Offenlegungsverordnung für Immobilienfonds insgesamt gut umzusetzen?

Dellemann: Im Juli 2021 kam die Information, dass die Anwendung von Level II der Offenlegungsverordnung um sechs Monate verschoben wird – also bis zum 1. Juli 2022. Das Problem ist, dass wir die besagte Level-II-Verordnung derzeit nicht final kennen. Aber wir haben bereits Level I und müssen dies seit dem 10. März 2021 auch anwenden. Das heißt: Bei allen Fonds, die jetzt nach Artikel 8 oder Artikel 9 aufgelegt werden, werden später Anpassungen notwendig. Denn Level II wird noch einmal erweiterte Anforderungen bringen, zum Beispiel bei den Jahresberichten und den vorvertraglichen Informationen.

Was bringt die Taxonomie-Verordnung für Immobilienfonds mit sich?

Dellemann: Die Taxonomie muss ab 1. Januar 2022 für die ersten beiden von insgesamt sechs Umweltzielen angewendet werden. Diese Ziele sind Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel. Dafür wurden im Mai die technischen Kriterien final in allen Sprachen veröffentlicht. Jeder Fondsanbieter weiß also nun in der Theorie, welche technischen Kriterien ein Neubau, eine Sanierung, ein Ankauf et cetera erfüllen muss, um Taxonomie-konform zu sein. Wie die praktische Umsetzung erfolgen und dies in nachhaltigen Fondsprodukten dargestellt werden kann, wird sich in den nächsten Monaten zeigen. Es gibt mittlerweile einen ersten Entwurf für eine soziale Taxonomie und außerdem Vorschläge für die technischen Kriterien der weiteren Umweltziele.

Das hört sich nach noch viel Blindflug an.

Dellemann: Aktuell können wir alle Fondsdokumente und Informationen nur mit dem Disclaimer herausgeben, dass wir keine Rechtssicherheit in Bezug auf die finalen Anforderungen beispielsweise bei der Offenlegungsverordnung in Gestalt von Level II haben. Aber wir sind dennoch auf einem guten Weg. Immerhin haben wir schon deutlich mehr Informationen als noch im März bei Inkrafttreten der Offenlegungsverordnung. In den nächsten drei bis fünf Monaten werden wir noch deutliche Sprünge machen, denke ich.

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Insgesamt würde ich mir wünschen, dass wir noch mehr Sicherheit bekommen. Unser Ziel ist es, künftig mehr Kriterien oder Strategien im ESG-Bereich standardisieren zu können. Wir wollen unseren Fondspartnern mehr verlässliche Informationen an die Hand geben können. Es gibt auch noch eine zusätzliche Herausforderung.

Welche meinen Sie?

Dellemann: Das Problem ist nicht nur, dass die Regelwerke umfangreich sind und dass sie zeitversetzt veröffentlicht werden. Hinzu kommt, dass es aktuell noch keine bekannte Verwaltungspraxis der Bafin in Bezug auf nachhaltige Produkte gibt. Es gibt gerade mal eine erste Bafin-Richtlinie zu nachhaltigen Investmentvermögen, die noch zur weiteren Abstimmung steht. Ich hoffe, dass wir auch hier bald mehr Klarheit haben und unsere Partner dann besser und verbindlich bei der Auflage von ESG-Produkten begleiten können. 


Über die Interviewte:
Hannah Dellemann ist Nachhaltigkeits-Beauftragte bei Intreal. Das Unternehmen bietet als Service-KVG Leistungen speziell für Immobilienfonds an.