Bafin-Pläne Weitere Vermittlerverbände kritisieren Provisions-Richtwert
Um Fehlanreize im Lebensversicherungsvertrieb zu vermeiden strebt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht (Bafin) einen Provisions-Richtwert an. Das kündigte der für Versicherungen zuständige Exekutivdirektor Frank Grund auf der Jahrespressekonferenz der Behörde an.
Daraufhin meldete sich der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) und kritisierte das Vorhaben (DAS INVESTMENT berichtete). Nun schließen sich zwei weitere Vermittlerverbände der Rüge an.
Anders als für den BVK-Präsidenten Michael H. Heinz, kommt für Martin Klein das Bafin-Vorhaben nicht überraschend. Die Aufsicht habe bereits in ihrem Fokusreport im März 2022 ein Rundschreiben angekündigt, um Aufsichtsstandards für eine ‚angemessene‘ Vertriebsvergütung bei Lebensversicherungsunternehmen zu etablieren, schreibt der geschäftsführende Vorstand des Verbands Unabhängiger Finanzdienstleistungsunternehmen in Europa (Votum). Für Klein handelt es sich dabei um eine „klare Kompetenzüberschreitung“ der Bafin. „Nur weil man dem Kind mit dem Begriff ‚Richtwert‘ einen neuen Namen gibt, bedeutet dies nicht, dass sich die Zuständigkeiten ändern“, erklärt er.
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Unterschiedliche Vertriebsmodelle
Als Rechtfertigung für den Provisions-Richtwert beruft sich Grund unter anderem auf Marktuntersuchungen, demnach sich die Abschluss- und andere Kosten je nach Gesellschaft zum Teil sehr stark unterscheiden. Laut Klein handelt es sich dabei nicht um Missstände im Bereich der Provisionsvergütung: Es seien lediglich Daten zu den Effektivkosten der Lebensversicherer. „Von diesen Daten kann keinesfalls automatisch auf problematische Provisionshöhen oder etwaig notwendige Begrenzungen geschlossen werden“, so der Votum-Chef.
Ein einheitlicher Provisions-Richtwert könne zudem den unterschiedlichen Vertriebsmodellen im Markt nicht gerecht werden, so Klein weiter. Die Vermittlung von Versicherungsprodukten über große Mehrfachagenten und Maklerpools binde weniger Ressourcen des Versicherungsunternehmens als der Vertrieb über die eigene Ausschließlichkeit, erklärt er. Dies spiegele sich auch in differenzierten Provisionssätzen wider. „Unterschiedliche Vertriebswege können nicht durch einheitliche Richtwerte nivelliert werden“, so der Verbandsvorstand.