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Bafin-Pläne Weitere Vermittlerverbände kritisieren Provisions-Richtwert

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Bereits im vergangenen Jahr, im Zuge der Diskussion zur Provisionsdeckelung, hätten Untersuchungen gezeigt, dass es keine Marktverwerfungen gibt, die einen derartigen Eingriff notwendig machen würden, führt Klein weiter aus. Seitdem habe sich nichts verändert. „Die Bafin ist daher gut beraten, wenn sie von den Plänen ihres angekündigten Rundschreibens Abstand nimmt“.

„Verfassungsrechtlich bedenkliche Grenzüberschreitung“

Norman Wirth, Vorstand des Vermittlerverbands AfW, hält das Bafin-Vorhaben zudem für überflüssig. Der Paragraf 48a Vermögensanlagegesetz (VAG) erlaube der Aufsicht ohnehin bei Provisionsauswüchsen einzuschreiten, falls sie den Kunden schaden, erklärt er gegenüber dem Branchenportal Procontra-online. „Es ist mir offen gestanden völlig unklar, warum die BaFin hier nicht längst agiert hat, wenn es doch angeblich solche Auswüchse gibt“, sagt der AfW-Chef. Das Thema Provision über ein einfaches Rundschreiben klären zu wollen, bezeichnet er gegenüber Procontra-online als „eine verfassungsrechtlich äußerst bedenkliche Grenzüberschreitung“.

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