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Flickenteppich Welche Maßstäbe für Nachhaltigkeit miteinander konkurrieren

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Europa übernimmt die Führung bei dem Versuch, regionale und nationale Anforderungen mit einer vorgeschlagenen EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) zu harmonisieren und so das Green-Deal-Paket mit politischen Maßnahmen Klimawandel-Bekämpfung zu unterstützen. Die CSRD wird auf der bestehenden Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung aufbauen. Sie soll bis zum 31. Dezember 2022 in nationales Recht umgesetzt werden. Alle öffentlichen und privaten Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern werden davon betroffen sein.

Die wichtigste Rechtsvorschrift, die sich auf die Vermögensverwaltungsbranche der EU auswirkt, ist jedoch die Verordnung über die Offenlegung nachhaltiger Finanzprodukte (Sustainable Finance Disclosure Regulation - SFDR). Die SFDR enthält eine Reihe von Vorschriften, die es den Anlegern erleichtern soll, das Nachhaltigkeitsprofil ihrer Fonds zu verstehen. Die SFDR gilt für börsennotierte und nicht börsennotierte Unternehmen und soll definieren, ob diese Unternehmen und ihre Produkte und Dienstleistungen nachhaltig sind und gut geführt werden.

Eine erste Tranche der SFDR wurde im März 2021 eingeführt. Sie verlangt von Rentenanbietern, unabhängigen Fondsmanagern, Beratern und anderen Finanzdienstleistern, die in der EU tätig sind, vorvertraglich offenzulegen, ob das ESG-Profil in eine der drei Gruppen fällt:

  • Artikel 9 – Fonds, die mit spezifischen ESG-Zielen entwickelt wurden, wie zum Beispiel solche, die den Kohlenstoffausstoß reduzieren wollen.
  • Artikel 8 – Fonds, die ESG-Merkmale fördern, ohne speziell auf Nachhaltigkeit abzuzielen.
  • Artikel 6 – Fonds, die nicht mit ESG-Zielen beworben werden.

Mehr Kontrolle durch Länder und Analysten

Obwohl dies ein begrüßenswerter Versuch ist, Klarheit in die ESG-Taxonomie von Investmentfonds zu bringen, leidet die SFDR immer noch unter einem beunruhigenden Mangel an Konsistenz auf nationaler Ebene. So hat Deutschland über die Angabe, unter welchen Artikel ein Fonds fällt, hinaus zusätzliche Anforderungen gestellt. In Frankreich gibt es nicht nur eine zusätzliche Offenlegungspflicht, die sich auf die Positionsempfehlung Doc-2020-03 der französischen Finanzmarktaufsichtsbehörde bezieht. Zusätzlich werden dort auch Sanktionen gegen Greenwashing angedroht.

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