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Tischfeuerwerk am Silvester
Tischfeuerwerk am Silvester: Huk-Coburg erklärt, worauf man bei Silvesterfeuerwerk achten muss und welche Versicherung zahlt, wenn trotzdem etwas schief geht. | Foto: Huk-Coburg
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Des einen Freud – des anderen Leid: Das gilt auch für das Silvester-Feuerwerk. So kam der Böller-Verkaufsverbot in den Pandemiejahren 2020 und 2021 der Versicherungswirtschaft zugute. Laut einem Bericht der Zurich Versicherung gingen die Wohngebäude- und Sachschadensmeldungen in den sechs größten Städten Deutschlands um durchschnittlich 29 Prozent zurück, KFZ-Schäden sogar um 37 Prozent.

Feuerwerkskörper müssen geprüft und unbeschädigt sein

Seit 2022 darf wieder geböllert werden. Allerdings haben viele deutsche Städte Verbotszonen für Böller und Raketen an Silvester eingerichtet. So darf bundesweit in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern keine Pyrotechnik gezündet werden. Darüber hinaus untersagen viele größere Städte Feuerwerk an zentralen Plätzen und beliebten Orten großer Feiern. 

Damit das neue Jahr nicht in der Notaufnahme eines Krankenhauses oder mit erheblichem Sachschaden beginnt, rät die Huk-Coburg nur Feuerwerkskörper zu verwenden, die von unabhängigen Prüfanstalten getestet wurden.

 

 

„Geprüfte und zugelassene Feuerwerkskörper tragen eine Registriernummer und ein CE-Zeichen mit der Kennnummer der Prüfstelle“, erklärt der Versicherer. Der Aufdruck verrate zudem, wer mit den Feuerwerkskörpern hantieren darf. Demnach dürfe Kategorie F2 nur zu Silvester und nur von volljährigen Personen abgebrannt werden. Feuerwerkskörper der Kategorie F1 - zum Beispiel Knallbonbons oder Wunderkerzen - könnten hingegen auch Jugendliche ab zwölf Jahren allein verwenden.

Die Feuerwerkskörper sollten zudem „in einwandfreiem Zustand und unbeschädigt sein“, so der Versicherer weiter. Und wenn sich eine Rakete oder ein Böller nicht gleich zünden lässt, dann sollte man es wegwerfen und nicht noch einmal versuchen. Ganz wichtig sei zudem, vor dem Abschuss von Feuerwerkskörpern immer die Gebrauchsanweisung zu lesen und auf einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu anderen Menschen zu achten.

Kfz-Schaden: Teilkasko-Versicherung zahlt auch bei unbekanntem Verursacher

Wer mit seinem Feuerwerk ein fremdes Auto beschädigt oder Einrichtungsgegenstände in der Wohnung in Brand setzt, muss dafür haften. Doch häufig wissen Geschädigte nicht, wer den Schaden verursacht hat. In manchen Fällen springen Versicherungen ein, erklärt Huk-Coburg. Wer zum Beispiel nach dem Jahreswechsel sein Auto beschädigt vorfindet und eine Teilkasko-Versicherung hat, sollte den Schaden der Versicherung melden und regulieren lassen.

„Selbst wenn ein Verursacher feststeht, ist dieser Weg gangbar“, erklärt die Versicherungsgesellschaft. In diesem Fall würde sich die Versicherung natürlich das Geld nach der Regulierung von dem Schädiger zurückholen.

Zu den typischen Schäden einer Silvester-Nacht zählen zudem Raketen, die durch offene Fenster oder Dachluken fliegen, berichtet der Versicherer. Wenn sich daraus ein Brand entwickelt, der das Gebäude oder den Hausrat beschädigt, sei dies ein Fall für Wohngebäude- und Hausratversicherung. Man sollte diese Art Schäden aber lieber vermeiden, indem man vor dem Jahreswechsel alle Fenster und Dachluken schließt.

Gesundheitsschaden: Private Unfallversicherung hat viele Vorteile

Weitaus schlimmer, in der Silvesternacht aber laut Huk-Coburg nicht selten, sind ernsthafte Verletzungen, zum Beispiel an den an den Augen, die zu einem dauerhaften Gesundheitsschaden führen. Da meist niemand weiß, wer den Kracher abgeschossen hat, kann der Verletzte niemanden in die Pflicht nehmen und bleibt auf seinen Schadenersatzansprüchen sitzen. „Hier hilft eine private Unfallversicherung: Sie fragt nicht nach dem Verursacher“, so die Huk-Coburg.

Und selbst, wenn der Zünder eines Böllers bekannt ist, könnten Opfer unter Umständen leer ausgehen, warnt der Versicherer. Denn ohne private Haftpflichtversicherung müsse der Verursacher sein Opfer aus der eigenen Tasche entschädigen. Bei schweren Unfällen käme jedoch eine Summe zusammen, die Privatleute häufig nicht hätten. „Auch hier hilft Unfallopfern eine private Unfallversicherung“, erklärt Huk-Coburg. Sie zahle unabhängig von anderen Versicherungen wie zum Beispiel einer privaten Haftpflichtversicherung.

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