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in WohngebäudeversicherungLesedauer: 4 Minuten

Sturm, Stark­regen und Gewitter Welche Policen welche Wasserschäden abdecken

Überflutete Straßen im Landkreis Ahrweiler
Überflutete Straßen im Landkreis Ahrweiler: 123 | Foto: Imago Images / Future Image
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Jörg Asmussen, GDV

„Es zeichnet sich ab, dass sich dieses Jahr mit Stürmen, Überschwemmung, Starkregen und Hagel zu einem der schadenträchtigsten seit 2013 entwickeln könnte“, erklärt Jörg Asmussen zur aktuellen Unwetterlage im Westen Deutschlands, die zu Überschwemmungen und Erdrutsche führte. „Eine aktuelle Schadenschätzung werden wir voraussichtlich in der nächsten Woche vorliegen haben“, so der Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) weiter.

Bereits im Juni haben Starkregen und Hagel einen geschätzten versicherten Schaden von 1,7 Milliarden Euro verursacht“, erinnert Asmussen. Davon entfällt eine Milliarde Euro auf die Sachversicherer für beschädigte Häuser, Hausrat, Gewerbe- und Industriebetriebe. Mit rund 275.000 Schäden in Höhe von 700 Millionen Euro sind zudem die Kfz-Versicherer besonders stark von Hagelschäden betroffen. Künftig müsse man sich darauf einstellen, dass sich die Frequenz und die Intensität solcher Ereignisse erhöhe.

Zusätzliche Elementarschaden-Versicherung

Die betroffenen Bewohner sorgen sich nun, ob sie für solche Ereignisse überhaupt versichert sind, berichtet Bianca Boss vom Bund der Versicherten (BdV). „Für viele solche Unwetterschäden reicht die einfache Wohngebäude- oder Hausratversicherung nicht aus. Denn mit ihr sind bei Unwettern nur Schäden am Haus oder in der Wohnung durch die Naturgefahren Sturm und Hagel abgedeckt. Darüber hinaus leistet sie unter anderem auch bei Beschädigung oder Zerstörung durch Leitungswasserschäden.“

Bianca Boss, BdV

Wer sich aber gegen Schäden infolge der dramatisch ansteigenden Pegelstände der großen Flüsse absichern möchte, benötige zusätzlich eine Elementarschaden-Versicherung. Sie muss ergänzend zur Wohngebäude- und Hausratversicherung abgeschlossen werden. Sie zahlt bei Schäden nach Überschwemmungen durch Starkregen oder Witterungsniederschläge, Schäden durch Erdrutsche, Erdabsenkungen, Schneedruck, Rückstau, Schäden durch Lawinen, Erdbeben oder Vulkanausbrüche.

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Doch nicht jeder Verbraucher in Deutschland, der eine Elementarschaden-Versicherung benötigt oder abschließen möchte, bekomme sie laut Boss auch ohne Weiteres: „Wer in Gebieten wohnt, die regelmäßig von Überschwemmungen oder anderen Elementarschäden heimgesucht werden, muss entweder sehr hohe Prämien zahlen, hohe Selbstbeteiligungen in Kauf nehmen oder bekommt den gewünschten Versicherungsschutz aufgrund des erhöhten Risikos eventuell sogar gar nicht.“

Infografik: Starkregen: Wuppertals Häuser besonders gefährdet | Statista Mehr Infografiken finden Sie bei Statista

„Versicherte, die ihr Auto durch einen Erdrutsch wie jüngst auf Rügen verloren haben, können von Glück sagen, wenn sie zuvor eine Kaskoversicherung abgeschlossen hatten“, so die BdV-Sprecherin weiter. Diese kommt für Schäden am eigenen Fahrzeug auf. Allerdings sollte man immer vorausschauend handeln. Denn wer sein Auto trotz Hochwasserwarnung beispielsweise am Hafenbecken parkt, handelt möglicherweise grob fahrlässig und bekommt den Schaden nur anteilig ersetzt.

Was Betroffenen im Schadensfall tun sollten

Viele Hauseigentümer in Ostdeutschland haben als Wohngebäudeversicherung noch eine alte DDR-Police, erläutern Experten der Stiftung Warentest. Damit seien sie gut versichert, denn darin sind auch Überschwemmungsschäden erhalten. Unter besonderen Bedingungen böten einzelne Bundesländer nach Umweltkatastrophen zudem weitere Hilfen für Geschädigte in existenziellen Nöten. Hausbesitzer erhalten oft aber nur dann Geld, wenn sie sich erfolglos um einen Elementarschadenschutz bemüht haben.

Wichtig ist nach Angaben der Verbraucherschützer aber auch, den Schaden unver­züglich zu melden: „Dazu sind Sie nach den Vertrags­bedingungen verpflichtet. Wenn Sie mit der Schadens­meldung zu spät kommen, könnten Sie leer ausgehen.“ Generell gelte: Über alle Schäden müssen die eigenen Versicherern sobald wie möglich informiert werden. Genaue Angaben hierzu sind dabei aber noch nicht notwendig. Das sei auch später noch möglich, betonen sie in einem aktuellen Beitrag.

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