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Tiefster Stand seit 2013 Weniger als 1 Prozent der PKV-Versicherten im Notlagentarif

Von in NewsLesedauer: 1 Minute
Schwangere beim Arzt
Schwangere beim Arzt: Der Notlagentarif in der PKV übernimmt lediglich die Behandlung von Akuterkrankungen und Schmerzen sowie die medizinische Versorgung rund um Schwangerschaft und Geburt ein. | Foto: Pexels
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Seit dem 1. August 2013 müssen alle Versicherungsunternehmen ihre privat Krankenversicherten (PKV), die ihre Beiträge nach zweimaliger Mahnung nicht bezahlt haben, einen sogenannten Notlagentarif anbieten. Der Tarif kostet im Schnitt 120 Euro und schließt lediglich die Behandlung von Akuterkrankungen und Schmerzen sowie die medizinische Versorgung rund um Schwangerschaft und Geburt ein.

Zum Jahresende 2021 zählte der PKV-Verband insgesamt 83.500 Versicherte in diesem brancheneinheitlichen Tarif. Das entspricht einem Rückgang von rund 4.600 Versicherten beziehungsweise 5,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Insgesamt sind weniger als 1 Prozent aller PKV-Versicherten in diesem Sozialtarif.

Den bisherigen Höchststand verzeichnete der PKV-Verband kurz nach dem Start des Sozialtarifs zum Jahresende 2014 mit damals 114.400 Versicherten.

Zahl der Versicherten im Standardtarif und Basistarif leicht gestiegen

Neue Zahlen gibt es auch für den genannten Standardtarif sowie für den Basistarif. In beiden Tarifen gab es einen leichten Anstieg der Bestände: 2021 waren 53.900 Menschen im Standardtarif versichert, das sind 1.300 oder 2,5 Prozent mehr als im Vorjahr. Der PKV-Basistarif verzeichnete mit 34.300 Versicherten ein Plus von 700 beziehungsweise 2,1 Prozent. Insgesamt befinden sich in diesen beiden Sozialtarifen etwa 1 Prozent aller Privatversicherten.

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