„Weniger heiß gegessen als gekocht“ Netfonds-Anwalt zieht Resümee zur DSGVO
Vor etwas mehr als einem Jahr, am 25. Mai 2018, ist die Übergangsfrist für die deutsche Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ausgelaufen. Seitdem müssen die Datenschutzbestimmungen verbindlich angewendet werden. Auch Maklerunternehmen sind davon betroffen.
„Das Thema ist – wie so oft eigentlich – am Ende weniger heiß gegessen worden, als es noch gekocht wurde“, zieht Netfonds-Syndikusanwalt Christoph Eifrig ein Resümee. Es habe weniger Abmahnungen auf Basis der DSGVO-Regeln gegeben als in der Branche befürchtet worden sei. „Im Vorwege war bereits bekannt, in welche Kerbe die Abmahnbranche vermutlich schlagen würde, so dass man hier gut vorbeugen konnte.“ Besonders aufwendig aus Warte des Netfonds-Anwalts seien in den vergangenen zwölf Monaten die Prozesse rund um das sogenannte Verfahrensverzeichnis gewesen. In dem Verzeichnis sollen Unternehmen ihren Umgang mit personenbezogenen Daten jeweils dokumentieren. Auch die Harmonisierung unterschiedlicher Datenschutzsysteme und Einbeziehung der DSGVO in die IT-Systeme habe bei Netfonds einigen Aufwand verursacht, so Eifrig.
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Übers Ziel hinausgeschossen sei der Gesetzgeber mit seiner Maßgabe, die Regeln für alle Marktteilnehmer gleichermaßen verbindlich zu machen, kritisiert Eifrig. Sinnvoll fände er es, „kleine bis mittelständische Unternehmen von dem Pflichtenkatalog ganz oder zumindest teilweise zu entbinden und dafür echte ‚Datenkraken‘ in den Fokus zu nehmen“. Als Beispiel für einen Datensammler im großen Stil nennt Eifrig den Tech-Riesen Facebook.
Gerade für kleine und mittelständische Unternehmen – unter die eben auch Maklerfirmen fallen – gerieten die DSGVO Bestimmungen zu einer Belastung, kritisiert Eifrig. Viele Marktteilnehmer hätten seit DSGVO-Start möglicherweise aber auch gar nichts verändert und machten weiter wie bisher, vermutet der Rechts-Experte – mit Blick auch auf Unternehmen jenseits des Finanzbereichs.