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Weniger Steuersünder kommen ungestraft davon Bundesrat stimmt Gesetzentwurf zur Selbstanzeige zu

In seiner Sitzung am heutigen Freitag billigte der Bundesrat den Gesetzentwurf der Bundesregierung, der schärfere Regeln für die strafbefreiende Selbstanzeige von Steuersündern vorsieht. Grundlage des Entwurfs sind auf der Finanzministerkonferenz am 9. Mai beschlossene Eckpunkte.

Künftig sollen nur Steuersünder straffrei bleiben, die nicht mehr als 25.000 Euro hinterzogen haben. Bei höheren Beträgen müssen sie einen Zuschlag zahlen, um ohne Strafe in die Steuerehrlichkeit zurückkehren zu können. Dieser beträgt bei einer Summe von mehr als 25.000 Euro 10 Prozent, ab 100.000 Euro 15 Prozent und bei mehr als einer Million Euro 20 Prozent. Zudem dehnt der Gesetzentwurf die Verjährung auf zehn Jahre aus.

Der Bundestag hat bereits mit den Beratungen des Entwurfs begonnen. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2015 in Kraft treten.

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