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Wenn der Arzt den Tupfer vergisst

Quelle: Fotolia
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Abgedeckt sind alle Auseinandersetzungen mit Krankenhäusern, Ärzten, Pflegepersonal und anderen Heilberufen, bei denen es um Behandlungsfehler geht. Auch Pannen im europäischen Ausland und in allen Mittelmeer-Anrainerstaaten gehören dazu. Der Versicherungsschutz beinhaltet unter anderem das Einschalten von Anwälten, die sich auf medizinische Fragen spezialisiert haben und die Übernahme von bis zu 300.000 Euro Kosten pro Fall (bei einer Selbstbeteiligung von 150 Euro). Versicherte mit einer privaten Voll- oder Zusatzversicherung (Ausnahme: Auslandsreisekrankenversicherung) zahlen rund 54 Euro im Jahr und sichern damit ihre ganze Familie ab.

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