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Wenn der Chef selbst kauft So sollten Aktien-Anleger bei Directors’ Dealings reagieren

Als Directors’ Dealings bezeichnet man Wertpapiergeschäfte von Mitgliedern des Managements börsennotierter Aktiengesellschaften, diesen nahestehenden Personen oder Gesellschaften mit Wertpapieren des eigenen Unternehmens. Diese Transaktionen unterliegen einer Meldepflicht. Das soll vor allem die Transparenz und Gleichbehandlung aller Anleger fördern.

Kauft oder verkauft beispielsweise ein Dax-Vorstand oder dessen Schwager ein größeres Aktienpaket des jeweiligen Konzerns, sind sie verpflichtet, dies innerhalb einer Fünf-Tages-Frist mitzuteilen; das Unternehmen muss dann diese Information unverzüglich veröffentlichen und an das Unternehmensregister melden. Damit soll verhindert werden, dass Organe eines Unternehmens etc. sich erhebliche Vorteile bei ihren Wertpapiereigengeschäften verschaffen können, die dem üblichen Investor verwehrt bleiben.

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Eng mit der Mitteilungspflicht bei Directors‘ Dealings ist die Ad-hoc-Publizitätspflicht von börsennotierten Unternehmen verwandt. Sie sind laut Wertpapierhandelsgesetz dazu verpflichtet, alle Tatsachen zu veröffentlichen, die den Börsenkurs der zugelassenen Wertpapiere eines Unternehmens erheblich beeinflussen oder die Rückzahlungsfähigkeit von Anleihe-Emittenten beeinträchtigen können. Diese Publizitätspflicht soll verhindern, dass Insider relevante Informationen zu eigenem Vorteil ausnutzen könnten; vielmehr sollen diese Informationen möglichst allen Marktteilnehmern zur gleichen Zeit zugänglich sein. Je nach Art der Mitteilung hat der Gesetzgeber verschiedene Meldefristen bestimmt.