Wenn der Körper nicht mehr kann Das leisten Multi-Risk-Versicherungen
Eine mögliche Stolperfalle für Berater sieht Sebastian Grabmaier, Vorstandsvorsitzender des Maklerpools Jung, DMS & Cie. aber noch an einem ganz anderen Punkt gegeben: Die Leistungen der Multi-Risk-Policen sind nicht mit denen einer BU-Versicherung vergleichbar. Kann der Kunde beispielweise wegen einer psychischen Erkrankung nicht mehr arbeiten und wird berufsunfähig, gibt es für ihn keine Leistung aus der Multi-Risk-Police. „Der Vermittler sollte den Unterschied zur BU-Versicherung in der Beratungsdokumentation erfassen, um später kein Haftungsproblem zu bekommen“, empfiehlt der Experte daher.
Antriebslos durch Depressionen
Wobei die Multi-Risk-Tarife hier durchaus etwas an Boden gutgemacht haben, wirft Michael Franke ein. „Beispielsweise können schwere depressive Episoden den Antrieb so hemmen, dass selbst einfache körperliche Tätigkeiten nicht mehr aus-geübt werden können“, so der Experte. Und weiter: „Versichert ist bei manchen Tarifen auch eine schwere Störung etwa des Gedächtnisses, der Konzentration oder Aufmerksamkeit, wie sie beispielsweise durch eine Demenz, Schizophrenie oder Psychose hervorgerufen wird.“
Nur sind die Anforderungen hier meist recht hoch. Bei der Körperschutzpolice der Allianz beispielsweise fallen unter „geistige Leistungsfähigkeit“ Dinge wie Gedächtnis, Konzentration und Auffassungsgabe. Um gemäß den Bedingungen beeinträchtigt zu sein, muss der Betroffene einen bestimmten Test machen, der die geistigen Fähigkeiten misst. Nur dann, wenn er dabei zu den schlechtesten 10 Prozent der Bevölkerung gehört, gibt es auch das Geld.
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