Wenn eine Bank zumacht, dann … Was Wirecard mit der Herstatt-Pleite vor 46 Jahren gemeinsam hat
Einlagensicherung ist wie ein Feuerlöscher
Als Folge des Zusammenbruchs der Herstatt Bank wurde die Bankenaufsicht massiv verschärft. 1976 wurde der Einlagensicherungsfonds für private Banken ins Leben gerufen. Dieser soll Privatanleger im Fall einer Bankeninsolvenz entschädigen. Im Zuge der Finanzkrise wurde das System der Einlagensicherungen in Europa grundlegend reformiert und vereinheitlicht. Seit Mitte 2015 gilt in jedem Land eine Entschädigungshöhe von maximal 100.000 Euro pro Kunde und Bank.
Dabei handelt es sich allerdings nicht um eine Absicherung der Europäischen Union, sondern jedes Mitgliedsland muss eine eigene nationale Sicherungseinrichtung unterhalten. Ein einklagbares Recht besteht auch nur gegenüber dieser Sicherungseinrichtung, nicht gegenüber dem jeweiligen Staat. Für Kritiker ist die Einlagensicherung aber nur ein Feigenblatt. Die finanzielle Ausstattung reicht bei weitem nicht aus, einen Zusammenbruch einer Bank aufzufangen.
„Die Einlagensicherung ist wie ein Feuerlöscher. Sie ist der willkommene Retter, wenn der Aschenbecher brennt, aber unbrauchbar, wenn das ganze Haus in Flammen steht.” Gerade in Phasen von Negativzinsen sollten Sparer nicht zu hohe Bareinlagen ertragsfrei bei Banken parken. Denn wie zu Herstatts Zeiten gilt nach wie vor der Spruch: „Wenn eine Bank zumacht, dann macht sie nie mehr auf“.
