Berufshaftpflicht, BU & Co. Wer gegen Impfpflicht verstößt, ist nicht versichert

Alle, die in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie Tageskliniken, Arztpraxen, Rettungsdiensten oder sozialpädagogischen Zentren arbeiten, müssen ab März 2022 geimpft oder genesen sein. Das hat die Bundesregierung am Freitag beschlossen. Auch eine allgemeine Impfpflicht für Erwachsene wird derzeit diskutiert. In Österreich wurde diese bereits eingeführt, sie gilt für die gesamte Bevölkerung ab 14 Jahren.
Sollte sich auch Deutschland für eine allgemeine Impfpflicht entscheiden, droht ungeimpften Unternehmern und Selbstständigen neben Bußgeldern auch ein weiteres Problem. Denn sie müssten damit rechnen, dass ihre Versicherung im Schadenfall nicht zahlt, warnt Stefan Perner, Professor an der Wirtschaftsuniversität Wien und Versicherungsrechtsexperte.
Grobe Fahrlässigkeit und Rechtsverstoß
Als Beispiel nennt Perner einen ungeimpften Masseur, der einen Kunden mit dem Corona-Virus ansteckt. Mache der Infizierte dann Schadensersatzansprüche geltend, könne die Haftpflichtversicherung des Masseurs die Zahlung verweigern. Sie könnte argumentieren, dass die Erkrankung des Kunden „grob fahrlässig herbeigeführt worden“ sei und der Masseur noch dazu gegen Rechtsvorschriften - also die Impfpflicht – verstoßen habe. Dann würde der Masseur auf den Kosten sitzenbleiben.
Ähnlich sieht der Experte die Sachlage bei Berufsunfähigkeits- und Betriebsunterbrechungsversicherungen. Auch in diesen Bereichen könne es für ungeimpfte Ärzte, Physiotherapeuten, Masseure oder Friseure „im Schadenfall teuer werden”. Wenn diese Berufsgruppen sich nicht impfen lassen, erhöhen sie das Risiko des Eintretens eines Versicherungsfalles erhöhen, so Perner. Deshalb drohe ihnen im schlimmsten Fall die Kündigung oder Leistungsverweigerung durch den Versicherer.
Keine Folgen für private Haftpflichtversicherung
Auf die private Haftpflichtversicherung werde die Impfpflicht hingegen wohl keine Auswirkung haben, vermutet der Experte. Da könne die Versicherung lediglich die Zahlung verweigern, wenn eine Ansteckung nicht nur fahrlässig, sondern auch vorsätzlich herbeigeführt wurde.
Darüber hinaus würde es für Ungeimpfte auch schwerer werden, eine private Krankenzusatzversicherung zu bekommen, prophezeit Perner. Auf bestehende Versicherungsverträge würde die Impfpflicht jedoch keine Auswirkungen haben, so der Versicherungsexperte.