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Wettbewerbszentrale warnt Werbebotschaft „klimaneutral“ reicht nicht

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Zudem sollten Unternehmen auch offenlegen, ob die damit finanzierten Projekte ohne die Kompensation nicht durchgeführt werden könnten („Zusätzlichkeit“) und ob die erzielten Emissionseinsparungen dauerhaft seien („Permanenz“). Zudem sollten Verbraucher grundsätzlich darüber aufgeklärt werden, zu welchem Anteil ein Unternehmen seine Emission aktiv gesenkt habe und zu welchem Teil Emissionsfreiheit einfach durch den Kauf von Zertifikaten zustande komme.

Transparenz darüber zu erlangen sei für Verbraucher ausgesprochen wichtig, erinnern die Wettbewerbshüter. Denn der Faktor Klimawirkung könne einen Kunden maßgeblich in seiner Kaufentscheidung beeinflussen. Er könne auch entscheidend dafür sein, wie viel Geld ein Kunde für ein Produkt oder eine Dienstleistung zu zahlen bereit sei.

Die Wettbewerbszentrale stellt eine Formulierungshilfe vor, die beispielhaft drei Szenarien umfasst. Diese könnten Verbraucher angemessen informieren: Klimaneutralität lasse sich zu 

  1. 20 % dank eigener Anstrengungen und zu 80 % durch zugekaufte Zertifikate für Klimaschutzprojekte in Afrika,
  2. 80 % dank eigener Anstrengungen und 20 % durch zugekaufte Zertifikate für Klimaschutzprojekte in Deutschland oder in ganz Europa oder
  3. 100 % allein dank eigener Anstrengungen erreichen.

Die Wettbewerbszentrale habe in der Frage „Klimaneutralität“ bereits mehrere Beschwerden aus dem Markt erhalten, heißt es in der Stellungnahme weiter. Beschwert hätten sich in allen Fällen Wettbewerber der beanstandeten Akteure. Aktuell liefen bereits vier Klageverfahren zu dem Thema.

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