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Gerd Kommer und Felix Großmann Wertpapierleihe bei ETFs – ist sie gefährlich?

Hauptversammlung 2019 bei Daimler
Hauptversammlung 2019 bei Daimler: Wer übt eigentlich das Stimmrecht aus, wenn am Stichtag der Aktionärsversammlung eine Aktie gerade verliehen ist? Diese und andere Fragen beantworten Gerd Kommer und Felix Groß in ihrem aktuelle Gastbeitrag. | Foto: imago images / Stefan Zeitz
Felix Großmann (li.) und Gerd Kommer
Fotos: Gerd Kommer Invest

Das Thema Wertpapierleihe poppt mit schöner Regelmäßigkeit in den Finanzmedien und in Finanz-Blogs im Zusammenhang mit angeblichen Strukturrisiken von ETFs auf. Weil die Aussagen zu Wertpapierleihe in diesen Veröffentlichungen häufig oberflächlich sind und manchmal geradezu haarsträubende Fehler enthalten, unterziehen wir den Sachverhalt Wertpapierleihe bei ETFs in diesem Beitrag einer faktenorientierten Betrachtung. Dabei gehen wir auf die acht wichtigsten  Fragen und Sachverhalte zu Wertpapierleihe ein.

Was ist Wertpapierleihe? Wie funktioniert sie?

Wertpapierleihe („WPL“) ist eine zwischen institutionellen Investoren seit Jahrzehnten weltweit verbreitete Praxis. Sie ist aufsichtsrechtlich eng reguliert, stellt einen hochgradig standardisierten Prozess dar und leistet einen vielfach übersehenen „stillen Beitrag“ zum Funktionieren der internationalen Wertpapiermärkte.

Wertpapierleihe läuft typischerweise folgendermaßen ab: Der Eigentümer eines Wertpapiers (zum Beispiel ein aktiv gemanagter Investmentfonds, ein ETF oder ein Sovereign Wealth-Fonds, wie der norwegische Ölfonds) verleiht ein Wertpapier (eine Aktie oder eine Anleihe) für eine begrenzte Dauer an einen Leihnehmer. Der Leihnehmer ist ein anderer institutioneller Investor, z B. ein Hedge-Fonds. Der Leihnehmer zahlt dem Leihgeber (dem ETF) am Ende der Leihperiode eine Leihgebühr, zum Beispiel 0,1 Prozent des Wertes der Leihsache per annum (ein 365stel von 0,1 Prozent pro Tag).

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Üblicherweise beträgt die Leihperiode nur wenige Tage. Während der Leihperiode stellt der Leihnehmer dem Leihgeber Sicherheiten zur Verfügung, zum Beispiel Cash (Barmittel) oder hochliquide Wertpapiere wie kurzfristige Staatsanleihen westlicher Staaten mit hoher Bonität.

Der Wert der Sicherheiten muss in der EU bei Investmentfonds für Privatanleger (Ucits-Fonds), also auch bei ETFs mindestens 105 Prozent oder 110 Prozent des Wertes der Leihsache betragen. Eine Übersicherung ist mithin rechtlich vorgeschrieben. Die Sicherheiten sind fast ausnahmslos wertstabiler (weniger volatil) als die Leihsache. Sowohl der Wert der Leihsache als auch der Wert der Sicherheiten werden automatisch einmal täglich neu geprüft.

Sollte die Besicherungsquote (der „Loan to Value“) am Tagesende unter die o. g. Mindestquote fallen, muss der Leihnehmer am Beginn des nächsten Tags nachbesichern, sprich die Sicherheiten betraglich aufstocken oder einen Teil der Leihsache zurückgeben. Weil die Sicherheiten wenige volatil als die Leihsache sind, erhöht sich bei negativen Markttrends (die ja „generell“ für den ETF-Anleger nachteilig sind) innerhalb eines Tages im Regelfall das Ausmaß der Übersicherung. Das müsste vom ETF-Anleger als positiv angesehen werden.

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