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Gerd Kommer und Felix Großmann Wertpapierleihe bei ETFs – ist sie gefährlich?

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Warum wird Wertpapierleihe gemacht?

Wie in der Antwort zu Frage 1 bereits angedeutet, kann der Eigentümer eines Wertpapiers, für das Entleihnachfrage besteht, durch WPL Zusatzerträge erzielen, die zu der konventionellen Marktrendite des Wertpapiers (Zinsen, Dividenden, Kursgewinne) hinzukommen. Aus der Sicht der Anleger in einem ETF ist es die Aufgabe des ETF-Providers (derjenige, der den ETF anbietet und verwaltet) im Rahmen von Recht und Gesetz sowie den Vorgaben des Fondsprospekts, die Rendite für den Anleger zu maximieren und potentielle Renditequellen nicht ungenutzt zu lassen, sprich zu vergeuden.

Im übertragenen Sinne könnte man argumentieren, dass genauso, wie man in einem vernünftig wirtschaftenden Privathaushalt nützliche, verwertbare Lebensmittel und andere Ressourcen nicht einfach wegwirft, in einem „ETF-Haushalt“ die Ertragsquelle WPL nicht „weggeworfen“ wird.

Bedenkt man, dass Privatanleger bei ETFs (zu Recht) einen ETF A beim Kauf gegenüber einem ansonsten identischen ETF B bevorzugen, wenn die Tracking-Differenz von A um 0,1 Prozent p.a. besser ist als die von B, dann sollte es nicht überraschen, dass der Provider von ETF A WPL nutzt, denn diese steuert im Mittel etwa 0,1 Prozent p.a. und in manchen Fällen mehr zur Gesamtrendite des ETFs bei. (Die Tracking-Differenz ist die Differenz der Rendite des ETFs und der Rendite des von ihm abgebildeten Wertpapierindex, der im Unterschied zum ETF bekanntlich keine Betriebskosten enthält. Die Tracking-Differenz wird oft für einen Zeitraum von einem Jahr beziehungsweise als annualisierte Zahl angegeben.)

Der Nutzen und die Risiken von Wertpapierleihe

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Der Nutzen von WPL ist leicht erklärt: WPL verbessert die Gesamtrendite eines ETFs für die Anleger gegenüber dem Alternativszenario „Verzicht auf WPL“. Wie hoch dieser Renditebeitrag ist, hängt naturgemäß vom Einzelfall ab. Er liegt in der Regel um 0,1 Prozent p.a. und kann in seltenen Einzelfällen 1,0 Prozent p. a. übersteigen. Dass diese WPL-Vergütungen fair sind, können wir aus dem Faktum schlussfolgern, dass sie in einem globalen, liquiden, gut regulierten, funktionierenden Markt zwischen großen Profiinvestoren zustande kommen.

Viele Privatanleger glauben irrtümlich, es spiele eine Rolle, an wen die WPL-Erträge fließen – an den ETF-Provider oder den ETF selbst. Hier haben wir es mit einem ökonomischen Denkfehler zu tun, der Verwechslung eines oberflächlichen, formalistischen Teilaspekts mit dem wirklich relevanten fundamentalen Gesamtzusammenhang. Zur Illustration: Die beiden Aktien-ETFs X und Y bilden den gleichen Index ab und betreiben beide WPL. Bei ETF X fließen alle WPL-Einnahmen dem ETF (also direkt dem Anlegervermögen) zu, bei ETF Y jedoch nur 60 Prozent. Die anderen 40 Prozent gehen an den ETF-Provider.

Ist ETF X deswegen zu bevorzugen? Antwort: Nein. Angenommen die beiden ETFs sind in jeder anderen Hinsicht identisch, dann ist derjenige mit der besseren Tracking-Differenz oder höheren Rendite – und das kann durchaus auch Y sein – zu präferieren. Dagegen ist die Aufteilungsquote für die WPL-Erträge für sich genommen irrelevant. Warum? Im Falle von ETF Y könnte der ETF-Provider die besagten 40 Prozent der WPL-Einnahmen nutzen, um die Verwaltungsgebühr im Gegenzug zu senken oder andere operative Vorteile für den ETF damit zu finanzieren.

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