Nachdem das Statistische Bundesamt und die Deutsche Rentenversicherung Bund neue Daten vorgelegt haben, steht fest, wie hoch die gesetzliche Rente ab dem 1. Juli ausfällt: Da die gesetzlich verankerte Rentengarantie Rentenkürzungen verhindert, verbleibt in Westdeutschland der ab 1. Juli geltende Rentenwert bei 34,19 Euro.
Aus dem Rentenwert berechnet sich nach Multiplikation mit den individuell gesammelten Entgeltpunkten und der Zahl der Monate die Bruttostandardrente. Diese fiktive Rente von monatlich beispielsweise 1.441 Euro brutto im Jahr 2018 erhielte ein Versicherter, wenn er 45 Jahre lang exakt den Durchschnitt aller Versicherten verdiente.

Obwohl die nächste Anpassung eigentlich negativ ausfallen müsste, wird die Rente in den neuen Ländern weiter an das Westniveau angeglichen: Der Rentenwert in Ostdeutschland steigt um 24 Cent auf 33,47 Euro. Das entspreche der gesetzlich vorgegebenen Angleichungsstufe um 0,72 Prozent auf 97,9 Prozent des aktuellen Rentenwerts West.
Renten folgen den Löhnen
Grundlage für die jährliche Rentenanpassung ist die Lohnentwicklung hierzulande. Die dafür maßgebliche Kennzahl beträgt in den alten Ländern -2,34 Prozent. Sie basiert auf den vom Statistischen Bundesamt gemeldeten Bruttolöhnen- und -gehältern je Arbeitnehmer, wobei aber die sogenannten „Ein-Euro-Jobs“ außer Acht bleiben.
Aufgrund der Covid-19-Pandemie und der damit verbundenen Folgen für den Arbeitsmarkt sind die Löhne in den alten Bundesländern im vergangenen Jahr leicht gesunken. Darüber hinaus wird berücksichtigt, wie sich die beitragspflichtigen Entgelte der Versicherten entwickeln, die in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen.
Faktoren 2021 ausgesetzt
Neben der Lohnentwicklung wird die Höhe der Rentenanpassung noch durch Faktoren für die Themen Nachhaltigkeit und Altersvorsorgeaufwendungen bestimmt. Mit dem Nachhaltigkeitsfaktor wird bei der Rentenhöhe berücksichtigt, wie sich das zahlenmäßige Verhältnis von Rentenbeziehenden zu Beitragszahlern entwickelt.

Durch den Faktor Altersvorsorgeaufwendungen kommt bei der Rente auch zum Tragen, wie sich der Aufwand der Arbeitnehmer zum Aufbau ihrer Altersvorsorge verändert. Beide Faktoren haben aktuell jedoch gar keine Rolle gespielt: Seit 2009 darf die Rechenformel laut sogenannter Rentengarantie nicht dazu führen, dass der Rentenwert sinkt.