Rechtsstreit mit Legaltech Helpcheck Wichtige Fragen für Nürnberger weiter ungeklärt
„Der garantierte Zins erweist sich oft als Irrglaube.“ Unter anderem mit diesem Satz warben die Betreiber des Online-Portal Helpcheck.de für ihre Rechtsdienstleistungen: Gegen ein Erfolgshonorar helfen sie Verbrauchern dabei, ihre Lebensversicherung rückabzuwickeln. „Wir liefern die Software um schnell und unkompliziert zu prüfen, ob Ansprüche geltend gemacht werden können. Diese Ansprüche lassen wir dann von auf Partnerkanzleien mit Hilfe unserer Technik durchsetzen“, erklärt Peer Schulz, Gründer und Geschäftsführer von Helpcheck.
Gegen den markigen Werbespruch des sogenannten Legaltech-Unternehmens aus Düsseldorf hatte der Lebensversicherer Nürnberger bereits vor rund zwei Jahren Klage am örtlichen Landgericht eingereicht. Dort habe Helpcheck jetzt aber einen juristischen Sieg erzielt und das eigene Geschäftsmodell damit bestärkt, so Schulz in einem aktuellen Statement zu dem Richterspruch vom 21. Oktober (Aktenzeichen: 37 O 137/19) weiter. „Das Urteil zeigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind, um immer mehr Verbrauchern den einfachen Weg zu ihrem Recht zu ermöglichen.“
Versicherer prüft Rechtsmittel gegen das Urteil
„Viele Lebensversicherungsgesellschaften wollen keine Verantwortung für die Fehler der Vergangenheit übernehmen. Da ist es gut zu wissen, dass verbraucherfreundliche Legaltech-Geschäftsmodelle von der Rechtsprechung geschützt werden und sich weiter mit ganzer Kraft für die Rechte geschädigter Verbraucher einsetzen können. Das Urteil des Landgerichts bestätige die Linie des Bundesgerichtshofes. Dieser habe mit seinen Urteilen zu den Tech-Firmen wenigermiete.de und Smart Law zu einem Umbruch im Markt für Rechtsdienstleistungen geführt.
Hallo, Herr Kaiser!
Aber auch die Klägerseite fühlt sich bestätigt. Denn das Urteil verbiete Helpcheck, „für Leistungen im Zusammenhang mit der Geltendmachung von 'ewigen Widerspruchsrechten' mit dem bisherigen Mehrerlösversprechen zu werben“. Auf Anfrage führt ein Nürnberger-Sprecher aus: Laut Urteil sei davon auszugehen, dass der in der Werbung angegebene Forderungsbetrag von durchschnittlich 10.200 Euro nicht den Tatsachen entspricht. „Damit haben wir ein uns wichtiges Anliegen erreicht, nämlich Versicherungsnehmer vor Entscheidungen zu schützen, die auf Fehlvorstellungen beruhen.“
„Die Leistungen gegen Erfolgshonorar anzubieten, hat das Landgericht nicht untersagt. Nachdem Helpcheck die Zulassung als Versicherungsberater zurückgegeben habe, sei das Unternehmen an das Verbot nicht mehr gebunden“, so der Sprecher. „Offen bleibt leider, ob das Verbot nicht alleine deshalb gilt, weil Helpcheck tatsächlich als Versicherungsberater tätig ist.“ So hatte das Oberlandesgericht München in einem ähnlichen Fall am 3. Dezember entschieden (Aktenzeichen: 29 U 7047/19). „Wir prüfen momentan, ob wir Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen.“