LinkedIn DAS INVESTMENT
Suche
in Mifid IILesedauer: 3 Minuten

Gleiche Regeln für Versicherungs- und Finanzvertrieb „Wichtige Regelungslücke geschlossen“

Spaziergänger in der Natur
Spaziergänger in der Natur: Im Rahmen des EU-Aktionsplans soll das Thema Nachhaltigkeit auch in der Finanzberatung verankert werden. | Foto: Pexels/Heinz Klier

Auch 34f- und 34-h-Vermittler sollen ihre Kunden bald nach deren Nachhaltigkeitsvorlieben fragen –und etwaige Präferenzen dann in ihren Anlagevorschlägen berücksichtigen. Das steht in einem aktuellen Gesetzesprojekt, das die Gewerbeanzeigeverordnung und die FinVermV (Finanzanlagenvermittlungsverordnung) überarbeiten will. Den Referentenentwurf der Verordnung hat am vergangenen Freitag das BMWK veröffentlicht. Das Ministerium versendete ihn auch an Interessenvertreter der Branche mit der Bitte, den Entwurf zu kommentieren. 

Bei den Vermittlerverbände AfW, Votum und BVK hat man sich bereits eine Meinung gebildet. Dort wird das Vorhaben begrüßt. „Als Verband der unabhängigen Finanzdienstleister, die ihre Kunden oft produktübergreifend, also im Allfinanzgedanken beraten, begrüßen wir die kommende Änderung sehr“, heißt es vom Bundesverband Finanzdienstleistung (AfW). Die bisherige Trennung zwischen Versicherungs- und Finanzanlagevermittlern bei den neuen Regelungen zur Nachhaltigkeitsabfrage hält man dort für „absurd“. 

 

Beim Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) meint man: „Das hatten wir immer gefordert und sehen uns durch den Änderungsentwurf des BMWK bestätigt, hier beide Vermittlergruppen gleichzustellen.“ BVK-Präsident Michael H. Heinz glaubt: „Das wird auch bei Kunden die nötige Klarheit schaffen.“ Man wolle sich in der folgenden offiziellen Stellungnahme entsprechend äußern.  Und auch beim Vermittlerverband Votum zeigt man sich erfreut. „Wir begrüßen es, dass das Ministerium den seit Beginn der Präferenzabfragepflicht bestehenden Systemfehler endlich korrigiert“, sagt Votum-Chef Martin Klein.

1.200% Rendite in 20 Jahren?

Die besten ETFs und Fonds, aktuelle News und exklusive Personalien erhalten Sie in unserem Newsletter „DAS INVESTMENT Daily“. Kostenlos und direkt in Ihr Postfach.

Der Hintergrund

Die EU will im Rahmen ihres Nachhaltigkeits-Aktionsplans für einen grüneren Finanzanlagesektor sorgen. Dafür wurde unter anderem die europäische Richtlinie Mifid II geändert. Seit dem 2. August dieses Jahres müssen Finanzvermittler mit Vermögensverwalter-Lizenz, Bankberater oder Berater, die unter einem Haftungsdach arbeiten, und ebenso auch Versicherungsvermittler, ihre Kunden nach ESG-Präferenzen fragen – ESG steht für „ökonomisch, sozial und Unternehmensführung“. 
Vermutlich durch einen Faux-pas des deutschen Gesetzgebers waren Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater (Lizenzen nach 34f beziehungsweise 34h Gewerbeordnung) bisher davon ausgenommen. Die jetzt im Entwurf vorliegende Verordnung will das beheben. 

Eine weitere geplante Neuerung: Das Thema „nachhaltige Finanzanlageprodukte“ soll Gegenstand der Sachkundeprüfung für Finanzanlagenvermittler werden. Bislang wurde in der Branche zwar bereits zu einer solchen Weiterbildung geraten. Sie war für Vermittler jedoch nicht verpflichtend. 

Die Verordnung soll voraussichtlich Mitte Februar im Bundesrat erörtert werden. Mit Blick auf interne Stimmen sagt der AfW: „Es ist beabsichtigt, dass die Änderungsverordnung danach so schnell wie möglich in Kraft tritt". Ergibt sich keine Änderung, könnten die neuen Pflichten für 34f- und 34h-Vermittler somit noch im Februar 2023 in Kraft treten.    

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

Danke für Ihre Bewertung
Leser bewerteten diesen Artikel durchschnittlich mit 0 Sternen
Tipps der Redaktion