Neues ESG-Regelsystem der EU Wichtiger Schritt zur Schaffung von mehr Transparenz
Nachdem die Europäische Kommission sich im Rahmen der EU-Taxonomie der schwierigen Aufgabe angenommen hat, Umweltnachhaltigkeit bei Wirtschaftsaktivitäten zu definieren, wandte sie sich dem ebenso vertrackten Thema der Festlegung von Anforderungen für die Kennzeichnung nachhaltiger Anlageprodukte zu. Das Ergebnis ist die am 10. März in Kraft getretene Offenlegungsverordnung („Sustainable Finance Disclosure Regulation“, kurz SFDR).
Wie der Name schon sagt, will die Offenlegungsverordnung die Kommunikation und Transparenz in der Finanzbranche erhöhen. Im Gegensatz zum Ansatz der europäischen Taxonomie-Verordnung schreibt die Offenlegungsverordnung nicht vor, welche Eigenschaften nachhaltige Finanzprodukte haben sollten. Der wahrscheinliche Vorteil der Offenlegungsverordnung besteht darin, dass die reine Offenlegung bereits einen Anreiz für die Entwicklung von Finanzprodukten in eine bestimmte Richtung geben kann, weil Unternehmen verpflichtet sind, über bestimmte Elemente zu informieren. Wir erwarten daher, dass die Offenlegungsverordnung einen Anreiz zur Verbesserung der Nachhaltigkeitsnachweise gibt.
Sehen Sie sich hier das deutschprachige Video von David Czupryna an: